Bauen & Wohnen

Überarbeitete Industrienorm „Kleingebäude“ veröffentlicht

Der Tiny House Verband hat die überarbeitete Industrienorm „Kleingebäude“ (Ausgabe Juni 2026) veröffentlicht. Die in der Branche als „Tiny-House-Norm“ bekannte Richtlinie beschreibt den aktuellen Stand der Technik für Planung, Herstellung und Bewertung von Kleingebäuden und berücksichtigt die Erfahrungen aus den seit 2023 durchgeführten Normkonformitätsbewertungen.

Die wichtigste Neuerung ist die Gliederung in zwei Teile: Teil 1 behandelt Anforderungen an Bau, Konstruktion, technische Gebäudeausrüstung, Produktökologie und Konformitätsbewertung, Teil 2 die Aufenthaltsqualität, Innenraumlufthygiene und baubiologische Anforderungen. Dadurch können Hersteller bereits in der Planungsphase prüfen lassen, ob ihre Produkte den definierten Anforderungen entsprechen – ein Ansatz, der spätere Anpassungen und Kosten im Fertigungsprozess reduzieren kann.

Neu aufgenommen wurden außerdem Definitionen für Modulhäuser und die Serienbauweise. Für Serienprodukte kann die Normkonformitätsbewertung künftig auf Basis eines Repräsentativmusters erfolgen. Zudem enthält die Norm differenzierte Vorgaben zur energetischen Bewertung transportabler Kleingebäude, die deren Bauweise und Ressourcenverbrauch berücksichtigen.

Für Planer, Hersteller, Sachverständige und Prüfinstitutionen bietet die überarbeitete Norm eine einheitliche fachliche Grundlage sowie klare Begriffsdefinitionen. Im Rahmen von Bauvoranfragen, Bauanträgen oder freiwilligen Konformitätsbewertungen kann sie die Nachweisführung vereinfachen und bestehende Qualitätsstandards transparent dokumentieren.

Die Norm ist gedruckt und als PDF verfügbar und kann für EUR 69,– unter shop.verlagsprojekte/kleiner-wohnen bestellt werden.

Der THV setzt sich dafür ein, Tiny Houses als rechtlich anerkannte, nachhaltige und bezahlbare Wohnform in Deutschland zu etablieren, indem er sich für Anpassungen im Baurecht, die Schaffung von Tiny-House-Parks, hohe ökologische Standards, finanzielle Förderungen sowie Aufklärungsarbeit und flexible Nutzungsmöglichkeiten stark macht. Dafür arbeitet der Verband mit Kommunen, Politik und Umweltorganisationen zusammen, entwickelte bereits eine Kleingebäude-Norm und fördert Projekte, um Tiny Houses als praktikable und umweltfreundliche Wohnalternative zu verankern.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Tiny House Verband e.V.
Alter Schlachthof 33
76131 Karlsruhe
Telefon: +49 (151) 40177-935
http://www.tiny-house-verband.de

Ansprechpartner:
Dipl.-Reg. Frank Müller
Koordinator Politik
E-Mail: frank.mueller@tiny-house-verband.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel