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Barrierereduzierung im Bad: Die 50 Millionen Euro Bundesmittel des Zuschussprogramms waren nach vier Monaten aufgebraucht

Wer sein Bad im Jahr 2026 altersgerecht umbauen wollte, kam mit dem Zuschuss des Bundes nur kurz zum Zug. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima hat am 7. August 2026 mitgeteilt, dass die Mittel des Programms Barrierereduzierung erschöpft sind. Die für dieses Jahr bereitgestellten 50 Millionen Euro Bundesmittel deckten den Bedarf nicht ab. Was ein solcher Umbau ohne Förderung kostet, zeigt eine Kostenaufstellung für eine Badsanierung ein.

Warum die Mittel für barrierearme Bäder früher endeten als erwartet

Das Programm war erst im Frühjahr 2026 wieder geöffnet worden. Laut einer Meldung der Förderbank vom 7. April 2026 nahm sie die Zuschussförderung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnungen und Häusern ab dem 8. April 2026 wieder auf. Die Mittel dafür stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereit.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima wertet das rasche Ende als Nachfragesignal. Nach Angaben des Verbands zeigt die schnelle Ausschöpfung, dass der Bedarf an barrierearmen Bädern groß ist und die bereitgestellte Summe ihn nicht abdeckt. Verbandspräsident Michael Hilpert verweist darauf, dass sich mit vergleichsweise geringem öffentlichem Mitteleinsatz eine große Wirkung erzielen lässt.

Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderbank weist selbst darauf hin, dass die Zuschussförderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel steht.

Wie hoch der Zuschuss im Programm 455-B ausfällt

Die Höhe hängt davon ab, wie weit der Umbau reicht. Laut dem Merkblatt zum Zuschuss Nummer 455-B mit dem Stand April 2026 unterscheidet die Förderbank zwei Stufen, die sich in Satz und Höchstbetrag deutlich voneinander abheben. Zwei Zuschussstufen und zwei Schwellen beschreiben den Rahmen:

  • Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschusssatz 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Antrag.
  • Förderfähig sind bei Einzelmaßnahmen Investitionskosten bis 25.000 Euro je Wohneinheit.
  • Für den Standard Altersgerechtes Haus beträgt der Zuschusssatz 12,5 Prozent.
  • Dort sind Investitionskosten bis 50.000 Euro je Wohneinheit förderfähig.
  • Ein Antrag setzt eine Investition von mindestens 2.000 Euro voraus.

„Ein Fördertopf, der nach vier Monaten leer ist, hilft dem, der im Frühjahr baut, und niemandem, der im Herbst plant. Für einen Badumbau ist das der falsche Takt, weil solche Vorhaben ein halbes Jahr Vorlauf haben“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Nach Angaben der Förderbank wird der Zuschuss erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt, und für die Auszahlung sind Rechnungen eines Fachunternehmens vorzulegen.

Was ein barrierearmes Bad in der Praxis ausmacht

Der Umbau eines Sanitärraums ist einer von sieben förderfähigen Bereichen. Das Merkblatt nennt daneben Wege zum Gebäude und Wohnumfeld, Eingangsbereich und Wohnungszugang, die Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Orientierung und Unterstützung im Alltag sowie Gemeinschaftsräume.

Im Bad selbst geht es vor allem um Schwellen und Bewegungsflächen. Eine bodengleiche Dusche ersetzt die Duschwanne mit Einstiegskante, Haltegriffe und ein Duschsitz sichern den Stand, und breitere Türen schaffen Platz für Rollatoren oder Rollstühle. Die Förderbank zählt zu den geförderten Vorhaben ausdrücklich den Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen sowie die Schaffung von Bewegungsflächen.

Für den Betrieb ist der Bereich planungsintensiv. Abflusshöhe, Abdichtung und Gefälle entscheiden darüber, ob eine Dusche wirklich schwellenlos wird, und diese Punkte liegen unter dem Estrich und damit vor dem sichtbaren Teil der Arbeit.

Wie es dem Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk im Jahr 2026 geht

Die Auftragslage der Branche hat sich im Frühjahr 2026 spürbar abgekühlt. Laut der Konjunkturumfrage des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima vom 22. April 2026 lag der Indikator für die aktuelle Geschäftslage bei 36,4 Prozent. Die Erwartung für die kommenden Monate lag dagegen bei minus 7,4 Prozent. Befragt wurden rund 1.690 Innungsbetriebe. Der Auftragsbestand sank auf durchschnittlich 11,5 Wochen.

Der Rückgang zeigt sich auch bei Umsatz und Personal. Nach Angaben des Verbands meldeten nur noch rund 14 Prozent der Betriebe Zuwächse, während etwa ein Drittel Rückgänge verzeichnete. Offene Stellen meldeten 48,8 Prozent der Betriebe.

Das Geschäft hängt dabei fast vollständig am Bestand. Laut derselben Umfrage erwirtschaften die Betriebe über 83 Prozent ihres Umsatzes im Sanierungsgeschäft, und genau dort wirkt eine ausgesetzte Förderung unmittelbar. Wie eine Sanierung im Bestand technisch abläuft, zeigt eine Anleitung zur Montage einer Vorwandinstallation.

Woran sich die Förderung im Jahr 2027 messen lässt

Die entscheidende Größe steht im Bundeshaushalt. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima verlangt, das Programm im Jahr 2027 fortzuführen und mit mindestens 150 Millionen Euro jährlich auszustatten, also mit dem Dreifachen der Summe des Jahres 2026. Ob und in welcher Höhe die Mittel eingestellt werden, entscheidet sich im Haushaltsverfahren.

Ein zweiter Punkt betrifft den Zeitpunkt der Öffnung. Startet das Programm im Jahr 2027 erneut im Frühjahr, verschiebt sich die Nachfrage wieder auf wenige Monate. Wer im Herbst 2026 einen Badumbau plant, sollte deshalb sowohl die Variante mit Zuschuss als auch die Variante ohne Förderung durchrechnen.

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