Gesundheit & Medizin

Selpercatinib beim medullären Schilddrüsenkarzinom: RCT zeigt große Überlebensvorteile

Selpercatinib ist für mehrere Anwendungsgebiete zugelassen, unter anderem als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen RET-mutierten medullären Schilddrüsenkarzinoms in der Erstlinie. Der Wirkstoff blockiert ein Enzym, das in den Krebszellen mutiert ist und diesen ständig Wachstumssignale gibt. Die Blockade soll die Krebszellen an der weiteren Teilung hindern.

Die erste Nutzenbewertung in dieser Indikation endete 2023 mit einem befristeten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), da eine laufende randomisierte kontrollierte Studie noch keine Ergebnisse geliefert hatte.

Die relevanten Daten liegen nun vor, sodass das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erneut eine Nutzenbewertung durchgeführt hat. Das Ergebnis: Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Vandetanib oder Cabozantinib zeigt Selpercatinib als Monotherapie zahlreiche, teils deutliche Vorteile. Daraus resultiert ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen der Selpercatinib-Monotherapie.

Vorteile in vielen Endpunkten

Die Phase-3-Studie LIBRETTO-531 lief zum Zeitpunkt der Zulassung und der ersten Nutzenbewertung bereits, aber es lagen noch keine Ergebnisse vor. Mittlerweile liegen aussagekräftige Studienergebnisse vor. So gibt es beim Gesamtüberleben einen Hinweis auf einen deutlichen Zusatznutzen. In mehreren weiteren Endpunkten wie etwa Fatigue, Schmerzen und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität gibt es Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen. „Während im Vergleichsarm bereits gut 16 Prozent der eingeschlossenen Patientinnen und Patienten verstorben sind, waren es im Interventionsarm nur 5 Prozent“, führt Katrin Nink aus, die im IQWiG-Ressort Arzneimittelbewertung den Bereich Onkologie (solide Tumoren) leitet. „Ein so deutlicher Unterschied ist bemerkenswert.“

G‑BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G‑BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G‑BA ein Stellungnahmeverfahren durch und beschließt über das Ausmaß des Zusatznutzens.

Über Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Das IQWiG ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das Nutzen und Schaden medizinischer Maßnahmen für Patienten untersucht. Wir informieren laufend darüber, welche Vor- und Nachteile verschiedene Therapien und Diagnoseverfahren haben können.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Siegburger Str. 237
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 35685-0
Telefax: +49 (221) 35685-1
http://www.iqwig.de

Ansprechpartner:
Jens Flintrop
Stabsbereich Kommunikation
Telefon: +49 (221) 35685-0
E-Mail: jens.flintrop@iqwig.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel