Energie- / Umwelttechnik

Am 17. Januar tritt das UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ-Abkommen) in Kraft: ein Meilenstein für den Meeresschutz

Der 17. Januar 2026 markiert einen historischen Meilenstein für den Schutz der Ozeane. Nach über 20 Jahre dauernden Verhandlungen tritt das Hochseeschutzabkommen der UN (High Seas Treaty/BBNJ-Abkommen) in Kraft. Erstmals hat sich ein großer Teil der Weltgemeinschaft auf einen rechtlich verbindlichen Rahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität in Gebieten außerhalb nationaler Zuständigkeit (Biodiversity Beyond National Jurisdiction/BBNJ) geeinigt.

Die Hohe See (high seas) umfasst mehr als 40 % der Erdoberfläche oder 90 % des bewohnten Lebensraums der Ozeane. Bis zum 15. Januar hatten 81 Länder (inklusive der EU) das Abkommen ratifiziert, 145 hatten es unterzeichnet.

Ohne BBNJ-Abkommen keine Meeresschutzgebiete auf der Hohen See

„Das Hochseeschutzabkommen ist entscheidend für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See. Bisher sind dort lediglich etwa 1 % vollständig z. B. mit Fischereiverbotszonen (No-take-Zonen) geschützt. Mit dem Abkommen besteht nun eine – wenn auch kleine – Chance, dass das ‚30 × 30‘-Ziel beim Meeresschutz doch noch erreicht werden kann“, erklärt Ulrich Karlowski, Biologe der Deutschen Stiftung Meeresschutz.

Das „30 × 30“-Ziel geht auf einen Beschluss der 15. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention (Übereinkommen über die biologische Vielfalt/CBD) aus dem Jahr 2022 zurück. Es bedeutet, dass 30 % der Landes- und Meeresflächen bis 2030 unter Naturschutz stehen sollen.

Was ist das BBNJ-Abkommen?

Das BBNJ-Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Meeresnaturschutz und ein das UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ/UNCLOS) ergänzendes Umsetzungsabkommen. Es schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Hohen See und soll die schwierige Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See erleichtern. Die Arbeiten an dem Abkommen reichen bis ins Jahr 2002 zurück.

Etablierung neuer Meeresschutzgebiete ohne die USA?

„Leider macht die im Meeresschutz einst wirkmächtigste Nation, die USA, nicht mit. Die Amerikaner hatten das Abkommen zwar unter Joe Biden im September 2023 unterzeichnet. Man kann allerdings davon ausgehen, dass die Trump-Administration es nicht ratifizieren wird. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass sie die Etablierung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See, dort, wo sie US-Eigeninteressen bei der Ressourcennutzung entgegenstehen, torpedieren werden“, meint Ulrich Karlowski.

Beim Tiefseebergbau am Meeresboden in Gebieten der Hohen See sind die USA bereits ausgeschert und ignorieren die hier zuständige Internationale Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority/ISA).

Was ist die Hohe See?

Von Ausnahmen abgesehen, beginnt die Hohe See ab der 200-Seemeilen-Grenze (ca. 370 Kilometer) der Küstenstaaten. Sie liegt außerhalb der Gerichtsbarkeit von Nationalstaaten (Areas Beyond National Jurisdiction/ABNJ). Zwei Drittel der Ozeane liegen in ABNJ-Gebieten. Ihre Artenvielfalt bezeichnet man als Biodiversity Beyond National Jurisdiction (BBNJ).

Die Hohe See ist laut SRÜ ein „gemeinsames Erbe der Menschheit“. Ihre natürlichen Ressourcen gehören allen, und alle Nationen sollen sie sorgsam und verantwortungsvoll nutzen. Jedoch sind die Regeln des SRÜ zu vage und unverbindlich.

Aufgrund der Vielzahl beteiligter Organisationen und Interessengruppen gelang es bislang kaum, vollständig geschützte Meeresschutzgebiete auf der Hohen See einzurichten.

Was sind die nächsten Schritte?

Mit dem Inkrafttreten wird die BBNJ-Vorbereitungskommission (PrepCom) ihre Arbeit für die Etablierung der Grundlagen und Institutionen des Vertrags intensivieren. Dazu gehören unter anderem:

– Einrichtung eines Sekretariats und Verabschiedung einer Geschäftsordnung,

– Regelung von Finanzierungsfragen,

– Etablierung eines Ausschusses für Zugang und Vorteilsausgleich (access and benefit-sharing committee) und weiterer Unterausschüsse,

– Klärung von Fragen zur Kontrolle und Durchsetzung von Maßnahmen bei Verstößen wie illegaler Fischerei (IUU-Fischerei) in Meeresschutzgebieten (MPAs),

– Vorbereitung des ersten Treffens der Vertragsstaaten (Conference of the Parties/CoP1), die das BBNJ-Abkommen ratifiziert haben.

Vorschläge für neue Meeresschutzgebiete auf der Hohen See

Auch wenn der institutionelle Mechanismus des Abkommens noch nicht etabliert ist, können Länder bereits jetzt mit der Ausarbeitung von Anträgen für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten beginnen.

Der internationale NGO-Dachverband High Seas Alliance hat hierzu bereits eine Liste von mit hoher Priorität zu schützenden Gebieten aufgestellt. Darunter auch Seeberge und unterseeische Gebirgszüge, die als besonders empfindliche marine Ökosysteme (Vulnerable Marine Ecosystems/VMEs) durch einen hohen Grad an Biodiversität hervorstechen:

– die Lost City („verlorene Stadt“) mit ihren etwa 30 Hydrothermalquellen im mittleren Atlantik,

– der unterseeische Gebirgszug Lord Howe Rise in der südlichen Tasmansee,

– die Sargassosee,

– die Emperor Seamounts, eine Kette von mehr als 80 Unterwasserbergen zwischen Hawaii und dem Kurilen-Kamtschatka-Graben.

„Die auf der CoP1 zu beschließenden Prozesse und die Geschwindigkeit, mit der die Institutionen des Abkommens etabliert werden können, sind entscheidend. Vielleicht sehen wir 2027 bereits die ersten neuen Meeresschutzgebiete auf der Hohen See“, hofft Ulrich Karlowski.

Über Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM)

Die Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM) ist eine Treuhandstiftung, die 2007 gegründet wurde. Ziel unserer Arbeit ist es, der Ausbeutung der Weltmeere und der Vernichtung ihrer Bewohner etwas entgegenzusetzen. In Kooperation mit engagierten Forschern und Organisationen rund um den Globus fördern und verwirklichen wir Projekte und Aktionen zum Erhalt des Lebens in den Meeren. Ermöglicht wird dies durch Spenden.

Wir sind Mitglied im europäischen Meeresschutzbündnis Seas At Risk (SAR / seas-at-risk.org), in der Deep Sea Conservation Coalition (DSCC / deep-sea-conservation.org) und sind Netzwerkpartner der UN-Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung (2021 – 2030) in Deutschland (Ozeandekade / ozeandekade.de).

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