Bodenrichtwerte zum 2026 ab sofort kostenlos online abrufbar
Der Bodenrichtwert stellt dabei vereinfach gesagt den durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit der Grundstücke innerhalb eines Gebiets (Bodenrichtwertzone) dar.
Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks. Er enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, also Gebäude oder sonstige Anlagen.
In bebauten Gebieten ist er mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bei den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Außenbereich wurde zwischen Ackerland, Grünland und forstwirtschaftlichen Flächen unterschieden. Die Bodenrichtwertzonen für Acker und Grünland liegen deckungsgleich übereinander. Hier muss der entsprechende Bodenrichtwert der entsprechenden Nutzungsart zugewiesen werden. Der Bodenrichtwert für die landwirtschaftlichen Grundstücke stellt in den einzelnen Kategorien jeweils einen Durchschnittswert der Grundstücke von mittlerer Qualität und Lage in der jeweiligen Bodenrichtwertzone dar.
Grundlage für die Fortschreibung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 sind die Verkaufsfälle im Landkreis Donau-Ries aus den Jahren 2024 und 2025.
Der Gutachterausschuss, welcher die Bodenrichtwerte festlegt, setzt sich aus unterschiedlichen Sachverständigen sowie aus Vertretern von Behörden, Verbänden und Institutionen zusammen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen und rechtlichen wertbeeinflussenden Zustandsmerkmale wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, beitrags- und abgaberechtlicher Zustand, Beschaffenheit und tatsächliche Eigenschaften des Grundstücks im Einzelfall von den dargestellten Merkmalen abweichen können. Solche Abweichungen von den wertrelevanten Merkmalen bewirken im Allgemeinen auch Abweichungen von den dargestellten Richtwerten (Zu- oder Abschläge).
Die Bodenrichtwerte haben grundsätzlich keine bindende Wirkung und dienen in erster Linie als Orientierungsdaten. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Besondere Grundstücksgegebenheiten erfordern eine Individualbewertung. Diese kann sowohl beim Gutachterausschuss gegen Gebühr beantragt als auch durch einen Gutachter oder Sachverständigen erfolgen.
Amtliche Bodenrichtwertauskünfte zu einzelnen Bodenrichtwerten sind kostenpflichtig und können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Donau-Ries beantragt werden.
Diese ist wie folgt zu erreichen:
Landratsamt Donau-Ries
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Pflegstraße 2
86609 Donauwörth
Haus C, 2. OG, Zimmer-Nr.: 2.91
Telefon: 0906/74-1404
E-Mail: gutachterausschuss@lra-donau-ries.de
Internet: https://www.donau-ries.de/bauen-wohnen/bauwesen/gutachterausschuss
Landratsamt Donau-Ries Stabsstelle Kreisentwicklung und Nachhaltigkeit
Pflegstraße 2
86609 Donauwörth
Telefon: +49 (906) 74258
Telefax: +49 (906) 74248
https://www.donau-ries.de/
Pressesprecher
Telefon: +49 (906) 74-6333
E-Mail: simon.kapfer@lra-donau-ries.de
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