Schuldenbremse steht nicht zur Disposition
Die Schuldenbremse soll einen permanenten Hang zum Schuldenmachen und der damit einhergehenden – ungefragten – Belastung künftiger Generationen verhindern. Zudem schafft die Regelbindung Glaubwürdigkeit und stabilisiert so die Erwartungen an den Finanzmärkten, was – auch auf Dauer – für vergleichsweise günstigere Finanzierungsbedingungen sorgt. Seit Einführung der Schuldenbremse wurde dieser Weg erfolgreich gegangen und die Große Koalition sollte konsequent auf diesem Weg bleiben – ohne Schattenhaushalte oder einmaliger Aussetzung des Regelwerks. Sollte die Situation eintreten, dass der Staat unvorhergesehen mehr Geld benötigt, ist eine Neuverschuldung unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen der Schuldenbremse möglich.
Für die Realisierung notwendiger Investitionen sollten zunächst Überschüsse sowie Umschichtungen in den Haushalten genutzt werden. Kurzfristig stehen zudem hohe Reserven des Bundes zur Verfügung. Die Investitionsschwäche in Deutschland ist nicht auf zu geringe Staatseinnahmen zurückzuführen. Im Gegenteil: Die Steuereinnahmen sind in den zurückliegenden Jahren äußerst kräftig gestiegen. 2019 war das nunmehr achte Jahr in Folge mit gesamtstaatlichen Überschüssen. Grund für zu wenige öffentliche Investitionen sind die falschen politischen Prioritätensetzungen für konsumtive Ausgaben. Dafür kann die Schuldenbremse aber nicht verantwortlich gemacht werden.
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