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Trainingsdaten für KI-Modelle: 432 Stellungnahmen erreichen die EU-Kommission zur angekündigten Überarbeitung des europäischen Urheberrechts

Die Europäische Kommission hat zur angekündigten Überarbeitung des europäischen Urheberrechts 432 Rückmeldungen erhalten. Der Aufruf zur Stellungnahme lief nach Angaben der Kommission vom 13. Mai 2026 bis zum 25. Juni 2026 und gehört zur Initiative für ein besseres urheberrechtliches Umfeld für Kreativität und Innovation in Europa. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Bedingungen geschützte Werke als Trainingsdaten für KI-Modelle genutzt werden. Redaktionen, die ihre Abläufe daran ausrichten, finden im Leitfaden mit Anwendungsbeispielen für redaktionelle Abläufe eine Einordnung der Praxis.

Worum die Auseinandersetzung inhaltlich geht

Der Streit dreht sich um Text und Data Mining, also um das automatisierte Auswerten großer Text- und Bildbestände. Rechteinhaber aus dem Kreativsektor vertreten die Position, das Training generativer Modelle gehe weit über eine solche Auswertung hinaus. Anbieter von KI-Systemen halten dagegen, ohne breiten Datenzugang entstehe in Europa kein konkurrenzfähiges Modell.

Nach Angaben der Kommission sammelt der Aufruf Informationen für die Überprüfung des Urheberrechtsrahmens von 2019. Gefragt wurde ausdrücklich nach Schwierigkeiten bei der Ausübung von Urheber- und verwandten Schutzrechten im Zuge technischer Entwicklungen.

Was Verlage an der ungeklärten Lage am meisten beschäftigt

Laut der KI-Studie 2026 des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, für die 196 Fach- und Führungskräfte aus Verlagen befragt wurden, ergibt sich dieses Bild:

  • 59 Prozent nennen rechtliche Fragen des Urheberrechts als größte Herausforderung.
  • 62 Prozent arbeiten mit formalen Unternehmenslizenzen für KI-Werkzeuge.
  • 14 Prozent nutzen dafür weiterhin private Zugänge.
  • 31 Prozent stufen die Bedeutung von KI im Jahr 2026 als hoch oder sehr hoch ein, 2025 waren es neun Prozent.
  • 83 Prozent erwarten eine hohe Bedeutung für das Jahr 2031.

Für Redaktionen folgt daraus eine praktische Aufgabe: Herkunft, Prüfung und Freigabe eines Textes lassen sich nachvollziehbar dokumentieren, unabhängig davon, wie der europäische Rahmen am Ende aussieht. Eine Übersicht zu Inhaltsqualität und Faktenprüfung bündelt dazu Beiträge über Prüfwerkzeuge und Moderationsverfahren.

Warum die Vergütungsfrage bislang offen bleibt

Eine Vergütung für die Nutzung geschützter Werke als Trainingsdaten ist in Europa nicht einheitlich geordnet. Verwertungsgesellschaften bieten inzwischen eigene Lizenzmodelle an, die sowohl die Eingabe geschützter Werke als auch die weitere Verwendung der Ergebnisse abdecken. Wie viel dabei zusammenkommt, hängt vom Umfang und vom Wert der lizenzierten Bestände ab.

„Der Konflikt wird als Grundsatzfrage geführt, obwohl er praktisch eine Preisfrage ist. Solange niemand beziffern kann, was eine Lizenz wert ist, wird über Prinzipien gestritten statt über Verträge“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Wie es nach dem Ende der Rückmeldephase weitergeht

Die Kommission hat die eingegangenen Rückmeldungen im Sommer 2026 öffentlich einsehbar gemacht und bereitet auf dieser Grundlage einen Vorschlag vor. Für Unternehmen, die Inhalte mit KI erzeugen, bleibt bis dahin die saubere Dokumentation der eigenen Quellen der belastbarste Schritt.

Im September 2026 laufen die Debatte in Brüssel und die Praxis in den Redaktionen damit weiter nebeneinander her. Die Einordnung der urheberrechtlichen Fragen an dieser Stelle ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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