Medizintechnik

Update 2020: Sachverständigenpapier 3D-Druck

In Publikumsmedien wird der „3D-Drucker“ häufig als gängige Technologie für die Herstellung von Zahnersatz dargestellt. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat daher von einem unabhängigen Autoren-Team ein Sachverständigenpapier zur „Digitalen additiven Fertigung in der Zahntechnik“ erstellen lassen, welches den Mythen und Thesen über den 3D-Druck von Zähnen eine aktuelle, rationale Gewichtung gibt. Das Papier spricht Fachleute ebenso an wie die allgemeine Öffentlichkeit. Im Februar wurde das Update 2020 veröffentlicht.

Das Sachverständigenpapier „Status Präsens 2020: die additiven CAD/CAM-gestützten Fertigungstechnologien im zahntechnischen Labor“ gibt eine objektive Darstellung der derzeitigen additiven digitalen Fertigungsmöglichkeiten im zahntechnischen Labor. Ziel ist es, der Öffentlichkeit realistisch das Anwendungsspektrum der additiven CAD/CAM-Fertigung bei der Zahnersatz-Fertigung zu veranschaulichen.

„400 Kronen pro Nacht“

Einige Publikumsmedien berichten, dass dem Zahnarzt mit einem 3D-Drucker völlig neue Möglichkeiten offenstünden. Es wird von „bahnbrechenden“ Einsatzmöglichkeiten des 3D-Druckers in der Zahnarztpraxis berichtet. „(…) 400 Kronen pro Nacht aus dem 3D-Drucker (…)“, so schreibt das Magazin Focus im September 2019 unter dem Titel „Dritte aus dem Drucker“. Eine Woche später in einem anderen Focus Artikel heißt es: „Flugzeugteile und maßgefertigte Brillengestelle, künstliche Hüftgelenke und Zahnkronen kommen heute schon vielfach aus dem 3D-Drucker (…).“ Bereits im Februar 2018 stellt Bitkom-Präsident Achim Berg in einem Interview im Deutschlandfunk fest: „(…) Ich kann beim Zahnarzt direkt mit einem 3D-Drucker die Plombe drucken lassen. Das sind alles so Themen, die sind ja offensichtlich, dass diese Jobs wegfallen werden (…).“ In einem anderen Interview (Magazin Focus) sagt Achim Berg: „(…) Der 3D-Drucker ersetze den Zahntechniker oder der Algorithmus den Steuerberater (…).“ Glaubt man diesen Aussagen, können hochpräzise digitale Scandaten schnell und kostengünstig zu einem definitiven Zahnersatz gedruckt werden. Sachlich und auf Grundlage fundierter Fakten betrachtet, stellt sich die Situation etwas anders dar.

Sachlich und auf Grundlage fundierter Fakten

Sinn und Zweck des Sachverständigenpapiers ist es, der Öffentlichkeit (Fach- und Publikumsmedien) realistisch die aktuellen Möglichkeiten des dentalen 3D-Drucks aufzuzeigen und Perspektiven vorzustellen. Für das Update 2020 haben die Autoren interessante Aspekte ergänzt, z. B. zum Druck von Modellgussgerüsten (SLM), zum Modelldruck und zum Druck von Keramiken. In den vier Jahren seit Erstveröffentlichung hat sich der dentale 3D-Druck weiterentwickelt und doch ist der Druck eines definitiven Zahnersatzes nur in wenigen Teilbereichen möglich. Die Autoren beziehen sich auf die Gartner-Analyse 2014, in der dem 3D-Druck bis zur vollständigen Akzeptanz etwa noch eine Dauer von 10 bis 15 Jahre vorausgesagt wird. Dies könnte in dieser Art auch auf den Dentalbereich zutreffen, aber voraussichtlich nicht in der Intensität, wie es in den Medien und Marketingversprechen oft dargestellt wird. Hier ist es die Aufgabe von neutralen Institutionen, überzogene Erwartungen zu dämpfen und ein kontinuierliches Etablieren der Technologie – je nach Forschungs- und Entwicklungsstand – zu unterstützen.

Status Präsens 2020

Im Sachverständigenpapier „Status Präsens 2020: Die additiven CAD/CAM-gestützten Fertigungstechnologien im zahntechnischen Labor“ (Autorenteam J. Schweiger, D. Edelhoff, J, Güth, A. Kieschnick) wird sachlich dargestellt, in welchem Maße der 3D-Druck zum aktuellen Zeitpunkt im Dentallabor zum Einsatz kommt. Der zu erwartenden Entwicklung der 3D-Drucktechnologie im Rahmen der Zahnersatz-Fertigung wird eine rationale Gewichtung gegeben. Zudem erörtert das Autorenteam Perspektiven, legt dar, welche traditionellen zahntechnischen Leistungen sowie technische Herstellverfahren nach wie vor Bestand haben und zeigt auf, welche qualifikatorischen Voraussetzungen für die digitale Fertigung von Zahnersatz notwendig sind. Das Sachverständigenpapier ist im Auftrag des VDZI erstellt worden. Es kann kostenfrei auf der Website www.vdzi.de heruntergeladen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 8471087-0
Telefax: +49 (30) 8471087-29
http://www.vdzi.de

Ansprechpartner:
Gerald Temme
Referent für Kommunikation & Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 8471087-12
Fax: +49 (30) 8471087-29
E-Mail: gerald.temme@vdzi.de
Britta Weihmann
Referentin für Kommunikation & Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 8471087-28
E-Mail: britta.weihmann@vdzi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel