Finanzen / Bilanzen

Versicherungstipp: Versicherungspflicht bei Drohnen

In Deutschland gibt es nach einer Analyse vom Verband Unbemannte Luftfahrt bereits rund eine halbe Million Drohnen. Die meisten davon werden privat genutzt. Ab 250 Gramm müssen sie mit Namen und Anschrift gekennzeichnet sein. Ab zwei Kilogramm muss zuvor eine Theorieprüfung absolviert werden, und ab fünf Kilogramm braucht man eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Was viele Besitzer jedoch nicht wissen: Der Gesetzgeber sieht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, egal, ob diese gewerblich oder privat genutzt werden. Und die ist auch wichtig, findet Schadenexpertin Margareta Bösl von den uniVersa Versicherungen: „Wer Drohnen steigen lässt, haftet über die sogenannte Gefährdungshaftung auch bei Unfällen, die er nicht verschuldet hat – und das in unbegrenzter Höhe“. Gerade im privaten Gebrauch ist eine spezielle Drohnenversicherung aber oft nicht notwendig. Immer mehr Anbieter bieten in neueren Tarifen hierfür einen Einschluss innerhalb der Privat-Haftpflichtversicherung an. Bei der uniVersa sind beispielsweise im Einstiegstarif easy bereits Drohnen bis 250 Gramm ohne Mehrbeitrag mitversichert – im best-Tarif sogar bis fünf Kilogramm. Bei älteren Tarifen sind Drohnen allerdings häufig nicht mitversichert. Drohnenbesitzer sollten dies unbedingt prüfen, empfiehlt Bösl.  
Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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