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Bundesrat will Losgrundsatz aufweichen – BAUVERBÄNDE.NRW warnen vor Schädigung des Mittelstandes
Am 26. September 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz der Bundesregierung veröffentlicht. Das Gesetz der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, dass zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe möglich machen, sofern folgende Bedingungen zutreffen: Es handelt sich um dringliche, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierte Projekte deren Auftragswert das 2,5-Fache der EU-Schwellenwerte (13,84 Mio. €) übersteigt. Mit diesem Kompromiss hat die Bundesregierung einen wohl bedacht und klar umrissenen Ausnahmefall für die Abweichung von der Teil- und Fachlosvergabe geschaffen. Damit gibt sich der Bundesrat jedoch nicht zufrieden und erhebt die Forderung, dass zeitliche Gründe ohne jede Koppelung an das Sondervermögen oder einen Vergabeschwellenwert als Ausnahmebegründung gelten sollen. „Was hier gefordert wird,…