• Sicherheit

    Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ ist genehmigt

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, hat die nationale Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ genehmigt. Mit der Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ erhalten deutsche Unternehmen die Möglichkeit, Rechtssicherheit im Bereich Auftragsverarbeitung zu erhalten. Trusted Data Processor sorgt durch Standardisierung für eine Vereinfachung sowohl für diejenigen, die sich der Verhaltensregel unterwerfen, als auch für ihren Kundenkreis und die Unternehmenspartner. Das bedeutet natürlich auch Kostensenkungspotenzial. Verhaltensregeln sind ein mit der DSGVO eingeführtes Instrument, das der Konkretisierung von datenschutzrechtlichen Anforderungen dienen soll. An der Entwicklung von Trusted Data Processor wirkten maßgeblich Experten der Fachverbände „Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.“ und „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.“ mit. Durch eine…