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    „Eröffnung neuer Standort“

    Das Unternehmen DRP Team UG, spezialisiert auf die Bereitstellung von Personal im Dienstleistungsbereich, hat zum 1. April 2021 in Köln einen weiteren Standort eröffnet. Am neuen Standort bietet das Unternehmen kompetente und zuverlässige Rekrutierung, Vermittlung und Überlassung von Personal und unterstützt Unternehmen gezielt in der Besetzung freier Stellen insbesondere in den Bereichen Erziehung und Bildung, Gesundheit und Pflege sowie Vertrieb und Service.   „Mit der Eröffnung des neuen Standortes in Köln setzt das Unternehmen auch in diesem Jahr seinen Expansionskurs fort und folgt zudem weiter konsequent der Strategie mit großer Markt- und Kundennähe erfolgreich zu sein“, so Doreen Remke, Geschäftsführerin von DRP Team.  Weitere Informationen zum neuen Standort von DRP Team sind…

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    „Gewinnung von Mitarbeitern im Kundendialog“

    Ob am Telefon, im Internet oder im Social Media-Bereich – Kundendialog findet heute überall und permanent statt. Qualifiziertes Personal ist gefragt! Doch für Unternehmen wird es aufgrund des engen Bewerbermarkts immer schwieriger, geeignete Mitarbeiter zu finden. Deshalb greifen immer mehr Unternehmen auf die Expertise von Personaldienstleistern zurück: diese stehen Call Centern mit individuellen und paßgenauen Personallösungen zur Seite. Dabei setzen Personaldienstleister für nahezu alle Arten von Unternehmen – auch mit mehreren Standorten – effektive Rekrutierungsstrategien um. Neben der klassischen Arbeitsnehmerüberlassung wird der Service der direkten Personalvermittlung angeboten. Hierbei übernimmt der Personaldienstleister als externer Partner den kompletten Rekrutierungsprozeß – von der Konzeption des Stellenprofils über die Identifikation geeigneter Kandidaten bis hin…

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    „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“

    Die Arbeitnehmerüberlassung ist durch ein Dreipersonenverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer charakterisiert: Verleiher und Entleiher schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜ-Vertrag/AÜV). Der Zeitarbeitnehmer ist über einen Arbeitsvertrag bei dem Personaldienstleister oder Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) als Mitarbeiter angestellt. Für die Zeit der Überlassung wird er zur Erbringung von Arbeitsleistung vorübergehend in einem Entleihunternehmen eingesetzt. Die Durchführung einer Arbeitnehmerüberlassung durch einen Personaldienstleister oder ein Zeitarbeitsunternehmen setzt voraus, daß dieser über eine Arbeitnehmerüberlassungs-erlaubnis verfügt. Diese Voraussetzung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in § 1 geregelt: Personaldienstleister oder Zeitarbeitsunternehmen müssen demnach über eine AÜ-Erlaubnis verfügen, wenn sie einen Leiharbeiter im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einem Entleiher zur Arbeitsleistung überlassen. Überlassen bedeutet nach § 1 Abs. 1 AÜG, daß Zeitarbeitnehmer für die Zeit der Überlassung in die Arbeitsorganisation…

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