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    Individueller Sanierungsfahrplan – das gilt seit Juli bei Antragstellung und Zulassung als Energieberater

    Seit Anfang Juli 2023 gilt die neue Förderrichtlinie der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) . Die Änderungen betreffen alle, die sich über einen Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufstellen lassen wollen. Der Sanierungsfahrplan zeigt auf, wo das Wohngebäude momentan energetisch steht, wieviel Energie es verbraucht, an welchen Stellen die Energie verloren geht und eingespart werden kann. Herzstück des Sanierungsfahrplans sind die vom Energieberater individuell vorgeschlagenen und sinnvoll aufeinander abgestimmten Maßnahmen, womit das Haus Schritt für Schritt zum energiesparenden Effizienzhaus verbessert und mit Erneuerbaren Energien, z. B. einer Wärmepumpe, zukunftsfähig ausgestattet werden kann. Der Sanierungsfahrplan wird mit bis zu 80% der Beratungskosten bezuschusst, maximal 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser…

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