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    Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich: Neue Anforderungen nach Inkrafttreten der Verpackungsverordnung

    Seit dem 1. Januar 2023 ist die neue österreichische Verpackungsverordnung in Kraft, die weitreichende Änderungen für ausländische Unternehmen mit sich bringt, die Waren nach Österreich verkaufen. Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Registrierungspflicht, bei der nun ausländische Hersteller (in Verkehrbringer) ohne Sitz in Österreich auf einen Bevollmächtigten angewiesen sind, um rechtskonform Verpackungen in Verkehr zu bringen. Die get-e-right Austria GmbH bietet umfassende Unterstützung und Lösungen. Die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten betrifft ausländische Hersteller sowohl beim Verkauf an private Endnutzer (verpflichtend), als auch professionelle Endnutzer und/oder Wiederverkäufer im Falle der Übernahme der Primärverpflichtung (freiwillig). Die freiwillige Übernahme der Verpflichtung ist gesetzlich nur für in der europäischen Union ansässige Hersteller vorgesehen.…

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