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Förderung für neue Heizungen und energetische Sanierungen ab dem 27. Februar 2024
Gute Nachrichten für Hausbesitzer: Ab dem 27. Februar 2024 können wieder Anträge für die staatliche Förderung von Heizungsanlagen und energetischen Einzelmaßnahmen gestellt werden. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) bietet attraktive Zuschüsse für den Austausch von Öl- und Gasheizungen, Dämmung der Gebäudehülle und weitere Maßnahmen. Höhere Fördersätze und attraktive Boni Neu ist, dass die Fördersätze deutlich angehoben wurden. Für neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gibt es bis zu 70 Prozent der Investitionskosten (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit). Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, erhalten sogar einen Effizienz-Bonus von 5 Prozentpunkten. Wohneigentümer mit einem niedrigen Einkommen können zusätzlich von einem einkommensabhängigen Bonus von 30…
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LUNOS-Kunden aus NRW profitieren von lukrativen Förderungen
Wer momentan in Nordrhein-Westfalen baut oder Sanierungen durchführt, kann einen Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung beantragen. Für einheitszentrale Lüftungsanlagen werden bis zu 1.000 Euro bei Neubauten und bis zu 2.000 Euro bei Sanierungen bereitgestellt. Bei dezentralen Lüftungsanlagen, wie sie der Marktführer LUNOS anbietet, gibt es bis zu 1.000 Euro je Wohneinheit. Damit ist NRW aktuell das einzige Bundesland, das gezielt Lüftungstechnik fördert und nun auch die Fristen dafür verlängert hat. Die Einreichung von Anträgen ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Nach Bewilligung muss das Projekt innerhalb von 12 Monaten realisiert werden, damit es als förderfähig gilt. Ein Antrag auf Verlängerung der Frist um 6 bis 12 Monate kann 6…