• Sonstiges

    Ultranet: Bundesnetzagentur lehnt Geyen-Alternative im Planfeststellungsbeschluss ab – sachlich nicht nachvollziehbar, Zeitpunkt der Veröffentlichung

    Am 9. September 2025 hat die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt E1 der Ultranet-Trasse veröffentlicht. Die von der Bürgerinitiative PBU e.V. gemeinsam mit der Stadt Pulheim eingebrachte „Geyen-Alternative“ – eine technisch machbare und breit unterstützte Verlagerung der geplanten Trasse – wurde darin ohne vertiefte Auseinandersetzung abgelehnt. Die Begründung der Behörde fällt überraschend einseitig aus. Nachdem während des Verfahrens bereits Gesetze im Sinne des Vorhabens angepasst wurden, wie z.B. bei der Aushebelung bis vor kurzem noch geltender Lärmschutzvorgaben, werden darüber hinaus weitere zentrale Aspekte wie das Vorsorgeprinzip, die Zumutbarkeit für Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Schutz des menschlichen Lebensumfelds in der Abwägung gering geschätzt. Dagegen erhalten wirtschaftliche und infrastrukturelle Erwägungen…

  • Energie- / Umwelttechnik

    Ultranet-Erörterungstermin in Bergheim: Ein Acker scheint schutzwürdiger als die Menschen in Pulheim-Geyen

    Am 26.11.2024 fand in der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim der Erörterungstermin zur Planfeststellung für unseren Ultranet Abschnitt (E1) statt. Erst kurz zuvor hatte die Vorhabenträgerin Amprion GmbH die Prüfung der alternativen Trassenführung für den Pulheimer Ortsteil Geyen in einem Ergänzungspapier veröffentlicht. Zur Erinnerung: Amprion hatte die Prüfung der Geyen-Variante zunächst verweigert. Erst durch unsere Einwendungen bei der Bundesnetzagentur erfolgte die Prüfung, jedoch mit dem leider vorhersehbaren Ergebnis: Die Versetzung der Masten ist möglich, aber nicht nötig und zu teuer. Gemeinsam mit der Stadt Pulheim sind wir jedoch der Meinung, dass das Ergebnis der Prüfung, die Alternative für Geyen abzulehnen, am Ende juristisch Abwägungsfehler behaftet ist und somit nicht überzeugt.…