Bauen & Wohnen

Heizen mit Holz: Neue Vorgaben für Schornsteine

Private Kaminöfen stehen nicht erst seit der Klimadebatte bei Umweltschützern in der Kritik. Nachdem zum Januar 2015 die Grenzwerte für den Staub- und Kohlenmonoxidausstoß von Feuerungsanlagen angehoben wurden, rücken nun auch die Schornsteine in den Fokus. Droht tausenden Haushalten jetzt die Umrüstung? Ein Überblick über den Stand der Debatte.

Der Brennstoff Holz gilt als umwelt- und klimafreundliche Alternative zu den fossilen Energieträgern Öl und Gas. Im Hinblick auf den derzeit vieldiskutierten CO2-Ausstoß ist das auch richtig, denn bei der Verbrennung wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum während der Wachstumsphase aufgenommen hat. Neben Kohlenstoffdioxid entstehen aber noch eine Reihe weiterer Schadstoffe, darunter Kohlenmonoxid, Methan, Stickoxide und vor allem Feinstaub. Werden die kleinen Partikel eingeatmet, dringen sie weit in die Atemwege vor und können sich sogar über den Blutkreislauf in die Organe verteilen. Ruß, ein Bestandteil des Feinstaubs, trägt außerdem zum Klimawandel bei: Er lagert sich auf den weißen Eis- und Schneeflächen der Arktis ab und beschleunigt so das Abschmelzen.

So soll durch private Holzöfen mehr Feinstaub entstehen als durch den Straßenverkehr. Vor allem durch den unsachgemäßen Betrieb oder veraltete Technik werden unnötig viele Emissionen durch Schornsteine in die Luft geblasen.

Höhere Schornsteine, weniger Emissionen?

Bereits 2015 wurden, infolge einer Novelle der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BISchV), die Grenzwerte für den Staub- und Kohlenmonoxidausstoß von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen angehoben. Schritt für Schritt sollen so alte Öfen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Besonders emissionsarme Kaminöfen, die unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten liegen, können sich Hersteller mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zertifizieren lassen. Entsprechende Vergabekriterien wurden im Dezember 2019 von der unabhängigen Jury „Umweltzeichen“ beschlossen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze ist zuversichtlich: „Gerade in Regionen, wo das Heizen mit Holz besonders beliebt ist, können die Behörden somit effektiver gegen die Feinstaubbelastung vorgehen, indem beispielsweise nur noch der Betrieb von Anlagen mit dem Umweltzeichen erlaubt wird.“

Doch das reicht dem Bundesrat nicht: Er will der Luftverschmutzung nun mit verschärften Vorgaben für Schornsteine entgegentreten. Schon seit längerem fordern die Länder neue Vorgaben für deren Höhe und Position. Im Dezember 2018 beschloss der Bundesrat, dass Schornsteine bei neu installierten oder wesentlich geänderten Anlagen firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 cm überragen müssen. Durch den besseren Abtransport der Abgase in der freien Luftströmung soll die Geruchs- und Staubbelästigung in Wohngebieten reduziert werden.

Teure Umrüstungen drohen

Für Hausbesitzer, die ihre Holzfeuerung austauschen wollen, kann das bedeuten, dass sie auch ihren Schornstein entsprechend verlängern müssen – manchmal sogar um mehrere Meter. Die Kosten für den Umbau betragen schätzungsweise bis zu 5.000 Euro. Kritik kommt vor allem von den Verbänden und Ofenherstellern: Sie befürchten, dass Anlagenbetreiber dann lieber auf eine Modernisierung verzichten oder zu fossilen Energieträgern wechseln, anstatt in den Kaminzug zu investieren.

Über die besseren Ableitbedingungen nach 1. BIMSchV wird derzeit zwischen der Bundesregierung und den Ländern verhandelt, ein entsprechender Referentenentwurf befindet sich in Arbeit. Die neuen Regelungen sollen laut Bundesumweltministerium dieses Jahr verabschiedet werden.

Mit Town & Country Haus auf dem aktuellen Stand

Häuslebauer, die sich einen Kaminofen wünschen, sollten diesen bereits während der Planung des zukünftigen Familiendomizils berücksichtigen. Vom urigen Kachelofen bis hin zum modernen Pelletkamin mit Touch-Display: Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie auf TC.de.

Damit die Hausherren lange Freude an ihrer Feuerungsanlage haben, sollte das Modell auf die individuellen Gewohnheiten und Bedürfnisse abgestimmt sein. Bei der Auswahl helfen die Planer und Berater von Town & Country Haus, die sich auch in den aktuellen gesetzlichen Vorschriften bestens auskennen.

 

Über die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2018 verkaufte Town & Country Haus mit über 300 Franchise-Partnern 4.033 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von 806,00 Millionen Euro. Mit 2.986 gebauten Häusern 2018 und deutlich mehr als 30.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.

Rund 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de

Ansprechpartner:
Isabell Hering
Content Managerin
Telefon: +49 (36254) 75-0
Fax: +49 (36254) 75-0
E-Mail: presse@tc.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel