Verbraucher & Recht

Abgasskandal: BGH stärkt Rechte geschädigter Mercedes-Kunden

Der Bundesgerichtshof hat die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Geschädigte im Mercedes-Abgasskandal deutlich erleichtert. Der BGH stellte mit Beschluss vom 28. Januar 2020 fest, dass es ausreiche, wenn der Kläger ausreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung liefere (Az.: VIII ZR 57/19). Eine genaue Kenntnis über die Funktionsweise der Abschalteinrichtung müsse er nicht haben. Solche greifbaren Anhaltspunkte seien nicht erst dann gegeben, wenn es einen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gebe.

„Im Klartext: Auch ohne Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt haben geschädigte Kunden Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Dass es keinen Rückruf des KBA gibt, heißt nicht, dass es keine unzulässige Abschalteinrichtung gibt. Das ist natürlich nicht nur für Mercedes-Kunden, sondern auch für die Käufer von Fahrzeugen anderer Hersteller interessant“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem BGH hatte ein Mercedes-Kunde Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht. Für sein Fahrzeug mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 lag zwar kein Rückruf des KBA vor, allerdings hat die Behörde andere Mercedes-Modelle mit Motoren aus derselben Reihe zurückgerufen. Zudem hat auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Mercedes-Motoren der Typen OM 651 und OM 642 eingeleitet. Außerdem bot der Kläger die Einholung eines Sachverständigengutachtens an.

Dem OLG Celle war das zu wenig. Der Vortrag sei „ins Blaue hinein“ erfolgt und eine weitere Beweisaufnahme nicht erforderlich. Damit habe das OLG einen Verfahrensfehler begangen und den Kläger seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert, rüffelte der BGH.

Von dem Kläger könne nicht verlangt werden, dass er genau darlege, wie eine mögliche Abschalteinrichtung im Detail funktioniere. Er habe aber ausreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert, stellte der BGH klar. Greifbare Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung seien nicht erst dann gegeben, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf angeordnet habe. Das OLG hätte daher in die weitere Beweisaufnahme eintreten müssen.

Auch wenn die Klage letztlich wegen eines formalen Fehlers zurückgewiesen werden musste, machte der BGH sehr deutlich, dass dem Kläger sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht einfach verweigert werden darf.

„Verschiedene Gerichte haben Daimler bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Die Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind nach dem BGH-Beschluss noch weiter gestiegen – auch wenn noch kein Rückruf des KBA vorliegt“, so Rechtsanwalt Braun.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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