Reisen & Urlaub

CORONA-VIRUS

Seitdem auch Deutschland zu den Corona-Infektionsgebieten zählt, dürfen Reisende in viele Länder gar nicht erst einreisen oder müssen nach Ankunft 14 Tage in Quarantäne oder Hausisolation. REISE & PREISE unterhält auf der Homepage www.REISE-PREISE.de/Corona im Abgleich mit dem Auswärtigen Amt und den Behörden betroffener Länder eine Liste, die immer sofort nach dem Bekanntwerden neuer Beschlüsse aktualisiert wird. Gerade erst hat die Regierung von Hongkong beschlossen, dass alle Personen, die sich in den zwei Wochen vor der Einreise in Nordrhein-Westfalen aufgehalten haben, in eine zweiwöchige Zwangsquarantäne in einem staatlichen Quarantänezentrum überführt werden. Die Mongolei hat alle internationalen Flugverbindungen eingestellt und ist auch auf dem Landweg nicht mehr zu erreichen, was faktisch einem Ein- und Ausreiseverbot gleichkommt. Jordanien erlässt für Reisende aus Infektionsgebieten, u.a. auch aus Deutschland eine Einreisesperre ab 16. März 2020. Auch Reiseländer wie Grenada und Jamaika haben sich entschlossen, vorerst keine deutschen Staatsbürger mehr ins Land zu lassen.

Die Änderungen der Einreisebestimmungen im Einzelnen:

USA: Ab sofort gilt ein Einreiseverbot für alle Ausländer, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land im Schengenraum aufgehalten haben.
Uganda: Einreisende müssen eine 14-tägige Selbst-Quarantäne (z.B. in einer Privatunterkunft oder im Hotelzimmer) über sich ergehen lassen, auch wenn sie keine Symptome aufweisen. Bei Nichtbefolgung Einweisung staatliche Quarantäne-Einrichtung auf eigene Kosten.

Malta: Alle Deutschen müssen bei Einreise in eine 14-tägige Quarantäne. Wer von der Annullierung eines Flugs auf Malta festsitzt, wende sich per Mail an Deutsche Botschaft Malta https://valletta.diplo.de/mt-de/service/-/2316780 .

Bosnien-Herzegowina: Einreisende u.a. aus Deutschland müssen zwei Wochen in häusliche Isolation bzw. Quarantäne – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Reisende, die sich in Bosnien und Herzegowina befinden, müssen bis zur Ausreise im Hotel oder in der sonstigen Unterkunft bleiben.

Australien: Ausländischen Reisenden, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in China, Iran, Italien oder Südkorea aufgehalten haben oder aus einem der o.g. Länder einreisen, wird die Einreise verweigert. Das gilt auch für Transitpassagiere.

Benin: Reisende aus Deutschland, Italien und Frankreich ankommen oder in den letzten 14 Tagen vor Einreise entsprechende Regionen passiert haben, werden auch bei Nichtvorliegen von Symptomen zu einer 14-tägigen Quarantäne zu Hause bzw. im Hotel verpflichtet.

Malawi: Deutschland wird in die Kategorie der sog. "High Risk Countries" eingestuft. Einreisende an den internationalen Flughäfen Lilongwe und Blantyre werden zu einer Hausquarantäne verpflichtet, deren Einhaltung überprüft werden soll. Wie das geschehen soll, ist noch nicht geklärt .

Nord-Mazedonien: Alle Deutschen sind nach der Einreise unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen angehalten, eine 14-tägige Selbst-Quarantäne einzuhalten ? ganz gleich, ob es privat, zuhause oder in einem Hotel erfolgt.

Mongolei: Sämtliche internationalen Flugverbindungen werden bis zum 28. März 2020 ausgesetzt. Auch auf dem Landweg kommt man nicht mehr ins Land, was faktisch einer Ein- und Ausreisesprerre gleichkommt.

Jordanien: Für Reisende aus Infektionsgebieten, u.a. auch aus Deutschland, hat die Regierung eine Einreisesperre ab 16. März 2020 beschlossen.

Hongkong: Personen, die sich in den zwei Wochen vor Einreise in Nordrhein-Westfalen aufgehalten haben, bekommen eine 14-tägige Zwangsquarantäne in einem staatlichen Quarantänezentrum auferlegt. Tschad Reisende, die aus einem Land mit bestätigten COVID-19 Fall kommen, müssen zwei Wochen in Quarantäne (Privatunterbringung). Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige.

Indien: Alle bis einschließlich 11. März 2020 ausgestellten Visa (auch e-Visa) von deutschen Staatsangehörigen, die noch nicht eingereist sind, sind ab sofort ungültig. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig.

Russland: Nach Einreise 14-tägige Isolierung in einer Wohnung oder im Hotel.

Grenada: Auch Reisende aus Deutschland dürfen seit 9.3.20 nicht mehr einreisen.

Nepal: Deutsche Staatsangehörige erhalten ab 10. März 2020 kein Visum mehr bei der Einreise am Flughafen von Kathmandu. Visa müssen bei einer Nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden. Neben dem Visum muss bei Einreise eine ärztliche Bescheinigung mit dem Test-Ergebnis „Covid-19 negativ“ oder „fit to fly without symptoms of Covid-19“ vorgelegt werden.

Ruanda: Nach Einreise 14-tägige Quarantäne, unabhängig von dem Ergebnis des obligatorischen Coronavirus-Tests. Kasachstan: Ab 12. März 2020 ist für Ausländer aus Deutschland, Spanien und Frankreich die Einreise verboten

Jamaika: Einreisesperre bis auf Widerruf für Reisende aus Deutschland, Frankreich und Spanien.

El Salvador: Einreisesperre für Reisende aus Verbreitungsgebieten, u.a. auch aus Deutschland, Frankreich und Italien.

Mauritius: Reisende aus Deutschland müssen bei Symptomen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden mit Quarantäne rechnen.

Vietnam: Für Reisende aus Deutschland wird die Visafreiheit vorübergehend ausgesetzt.

Liberia: Für Einreisende ist seit dem 5. März 2020 u.a. eine obligatorische Quarantäne von 14 Tagen in einem Beobachtungszentrum vorgesehen. Marshallinseln: Für Deutsche und andere Reisende aus Infektionsgebieten gilt ein zunächst bis zum 22. März befristetes Einreiseverbot.

Uganda: Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien und Deutschland müssen sich seit dem 7. März 2020 in eine 14-tägige Selbst-Quarantäne begeben.

Tonga: Einreise derzeit nur noch nach Vorlage einer gesundheitlichen Unbedenklichkeit-Bescheinigung möglich, die nicht älter sein darf als 72 Stunden.

Burundi: Mit sofortiger Wirkung wurde eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne für Einreisende aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien.

Israel/Palästina: Die Einreise aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und der Schweiz ist für nicht-israelische Staatsangehörige bzw. Nicht-Palästinenser seit dem 6. März 2020 nicht mehr möglich.

Bhutan: Die Grenzen bleiben zunächst bis zum 20. März 2020 für touristische Reisen von Ausländern geschlossen.

Kuwait: Seit Anfang März ist verstärkt mit Quarantänemaßnahmen (14-tägige Hausquarantäne) u.a. für Reisende aus Deutschland zu rechnen.

Mongolei: Verkehrsverbindungen nach China wurden eingestellt. Ausreisen sind derzeit nur noch per Direktflug nach Russland und in die Türkei möglich.

Seitdem auch Deutschland zu den Corona-Infektionsgebieten zählt, dürfen Reisende in viele Länder gar nicht erst einreisen oder müssen nach Ankunft 14 Tage in Quarantäne oder Hausisolation. REISE & PREISE unterhält auf der Homepage www.REISE-PREISE.de/Corona im Abgleich mit dem Auswärtigen Amt und den Behörden betroffener Länder eine Liste, die immer sofort nach dem Bekanntwerden neuer Beschlüsse aktualisiert wird. Gerade erst hat die Regierung von Hongkong beschlossen, dass alle Personen, die sich in den zwei Wochen vor der Einreise in Nordrhein-Westfalen aufgehalten haben, in eine zweiwöchige Zwangsquarantäne in einem staatlichen Quarantänezentrum überführt werden. Die Mongolei hat alle internationalen Flugverbindungen eingestellt und ist auch auf dem Landweg nicht mehr zu erreichen, was faktisch einem Ein- und Ausreiseverbot gleichkommt. Jordanien erlässt für Reisende aus Infektionsgebieten, u.a. auch aus Deutschland eine Einreisesperre ab 16. März 2020. Auch Reiseländer wie Grenada und Jamaika haben sich entschlossen, vorerst keine deutschen Staatsbürger mehr ins Land zu lassen.

Die Änderungen der Einreisebestimmungen im Einzelnen:

USA: Ab sofort gilt ein Einreiseverbot für alle Ausländer, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land im Schengenraum aufgehalten haben.
Uganda: Einreisende müssen eine 14-tägige Selbst-Quarantäne (z.B. in einer Privatunterkunft oder im Hotelzimmer) über sich ergehen lassen, auch wenn sie keine Symptome aufweisen. Bei Nichtbefolgung Einweisung staatliche Quarantäne-Einrichtung auf eigene Kosten.

Malta: Alle Deutschen müssen bei Einreise in eine 14-tägige Quarantäne. Wer von der Annullierung eines Flugs auf Malta festsitzt, wende sich per Mail an Deutsche Botschaft Malta https://valletta.diplo.de/mt-de/service/-/2316780 .

Bosnien-Herzegowina: Einreisende u.a. aus Deutschland müssen zwei Wochen in häusliche Isolation bzw. Quarantäne – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Reisende, die sich in Bosnien und Herzegowina befinden, müssen bis zur Ausreise im Hotel oder in der sonstigen Unterkunft bleiben.

Australien: Ausländischen Reisenden, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in China, Iran, Italien oder Südkorea aufgehalten haben oder aus einem der o.g. Länder einreisen, wird die Einreise verweigert. Das gilt auch für Transitpassagiere.

Benin: Reisende aus Deutschland, Italien und Frankreich ankommen oder in den letzten 14 Tagen vor Einreise entsprechende Regionen passiert haben, werden auch bei Nichtvorliegen von Symptomen zu einer 14-tägigen Quarantäne zu Hause bzw. im Hotel verpflichtet.

Malawi: Deutschland wird in die Kategorie der sog. "High Risk Countries" eingestuft. Einreisende an den internationalen Flughäfen Lilongwe und Blantyre werden zu einer Hausquarantäne verpflichtet, deren Einhaltung überprüft werden soll. Wie das geschehen soll, ist noch nicht geklärt .

Nord-Mazedonien: Alle Deutschen sind nach der Einreise unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen angehalten, eine 14-tägige Selbst-Quarantäne einzuhalten ? ganz gleich, ob es privat, zuhause oder in einem Hotel erfolgt.

Mongolei: Sämtliche internationalen Flugverbindungen werden bis zum 28. März 2020 ausgesetzt. Auch auf dem Landweg kommt man nicht mehr ins Land, was faktisch einer Ein- und Ausreisesprerre gleichkommt.

Jordanien: Für Reisende aus Infektionsgebieten, u.a. auch aus Deutschland, hat die Regierung eine Einreisesperre ab 16. März 2020 beschlossen.

Hongkong: Personen, die sich in den zwei Wochen vor Einreise in Nordrhein-Westfalen aufgehalten haben, bekommen eine 14-tägige Zwangsquarantäne in einem staatlichen Quarantänezentrum auferlegt. Tschad Reisende, die aus einem Land mit bestätigten COVID-19 Fall kommen, müssen zwei Wochen in Quarantäne (Privatunterbringung). Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige.

Indien: Alle bis einschließlich 11. März 2020 ausgestellten Visa (auch e-Visa) von deutschen Staatsangehörigen, die noch nicht eingereist sind, sind ab sofort ungültig. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig.

Russland: Nach Einreise 14-tägige Isolierung in einer Wohnung oder im Hotel.

Grenada: Auch Reisende aus Deutschland dürfen seit 9.3.20 nicht mehr einreisen.

Nepal: Deutsche Staatsangehörige erhalten ab 10. März 2020 kein Visum mehr bei der Einreise am Flughafen von Kathmandu. Visa müssen bei einer Nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden. Neben dem Visum muss bei Einreise eine ärztliche Bescheinigung mit dem Test-Ergebnis „Covid-19 negativ“ oder „fit to fly without symptoms of Covid-19“ vorgelegt werden.

Ruanda: Nach Einreise 14-tägige Quarantäne, unabhängig von dem Ergebnis des obligatorischen Coronavirus-Tests. Kasachstan: Ab 12. März 2020 ist für Ausländer aus Deutschland, Spanien und Frankreich die Einreise verboten

Jamaika: Einreisesperre bis auf Widerruf für Reisende aus Deutschland, Frankreich und Spanien.

El Salvador: Einreisesperre für Reisende aus Verbreitungsgebieten, u.a. auch aus Deutschland, Frankreich und Italien.

Mauritius: Reisende aus Deutschland müssen bei Symptomen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden mit Quarantäne rechnen.

Vietnam: Für Reisende aus Deutschland wird die Visafreiheit vorübergehend ausgesetzt.

Liberia: Für Einreisende ist seit dem 5. März 2020 u.a. eine obligatorische Quarantäne von 14 Tagen in einem Beobachtungszentrum vorgesehen. Marshallinseln: Für Deutsche und andere Reisende aus Infektionsgebieten gilt ein zunächst bis zum 22. März befristetes Einreiseverbot.

Uganda: Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien und Deutschland müssen sich seit dem 7. März 2020 in eine 14-tägige Selbst-Quarantäne begeben.

Tonga: Einreise derzeit nur noch nach Vorlage einer gesundheitlichen Unbedenklichkeit-Bescheinigung möglich, die nicht älter sein darf als 72 Stunden.

Burundi: Mit sofortiger Wirkung wurde eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne für Einreisende aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien.

Israel/Palästina: Die Einreise aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und der Schweiz ist für nicht-israelische Staatsangehörige bzw. Nicht-Palästinenser seit dem 6. März 2020 nicht mehr möglich.

Bhutan: Die Grenzen bleiben zunächst bis zum 20. März 2020 für touristische Reisen von Ausländern geschlossen.

Kuwait: Seit Anfang März ist verstärkt mit Quarantänemaßnahmen (14-tägige Hausquarantäne) u.a. für Reisende aus Deutschland zu rechnen.

Mongolei: Verkehrsverbindungen nach China wurden eingestellt. Ausreisen sind derzeit nur noch per Direktflug nach Russland und in die Türkei möglich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

REISE & PREISE Verlags GmbH
Rupertistraße 31 a
22609 Hamburg
Telefon: +49 (40) 819 570 9-10
Telefax: +49 (40) 819 570 9-15
http://www.reise-preise.de/impressum.html

Ansprechpartner:
Oliver Kühn
REISE & PREISE Verlags GmbH
Telefon: +49 (4161) 7169-0
Fax: +49 (4161) 7169-15
E-Mail: Oliver.Kuehn@REISE-PREISE.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel