Gesundheit & Medizin

Deutscher Pflegerat: Profession Pflege bei der Neuausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes maßgeblich beteiligen

Zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR):

„Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, dass das Thema Public Health in Deutschland stark vernachlässigt wurde und im öffentlichen Gesundheitsdienst ein erheblicher Investitions- und Reformbedarf besteht. Jetzt besteht die Chance, den öffentlichen Gesundheitsdienst auch inhaltlich umfassend zu stärken.

Die erforderliche Neuorientierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes darf sich daher nicht nur auf die erforderliche technische Modernisierung und die Digitalisierung beschränken. Die Profession Pflege muss neben den ärztlichen Aufgabenfeldern in den Mittelpunkt gestellt werden.

Die Pflegefachpersonen und insbesondere Community Health Nurses können als Mitarbeitende im öffentlichen Gesundheitsdienst einen wichtigen Beitrag zur besseren Gesundheit und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung leisten. Deren Wissen und Können muss mit berücksichtigt werden. Das fehlt im vorliegenden Entwurf.

Mit der maßgeblichen Beteiligung der Profession Pflege im öffentlichen Gesundheitsdienst wäre somit auch ein wichtiger Baustein für eine Stärkung der Rolle der Kommunen in der Gesundheitsversorgung und bei Pflegebedürftigkeit gesetzt.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände des DPR:

– Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS)
– AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)
– Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS)
– Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG)
– Bundesverband Pflegemanagement
– Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
– Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD)
– Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK)
– Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
– Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)
– Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
– Katholischer Pflegeverband e.V.
– Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS)
– Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP)
– Verband der PflegedirektorInnen der Unikliniken e.V. (VPU)

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
http://www.deutscher-pflegerat.de

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Vize-Präsident
Telefon: +49 (30) 39877-303
Fax: +49 (30) 39877-304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel