Bildung & Karriere

GEW begrüßt Initiativanträge des schulischen Gesamtpersonalrats (GPR)

Der Gesamtpersonalrat (GPR) hat bei der Schulbehörde zwei Initiativanträge gestellt, die einen verbesserten Gesundheitsschutz einfordern.

Im ersten wird die Behörde aufgefordert sicherzustellen, dass besondere Beschäftigtengruppen an Schulen bis Ende des Schuljahres 2019/20 nicht in der Schule eingesetzt werden. Ihnen müsse grundsätzlich mobiles Arbeiten (von zuhause aus) ermöglicht werden. Hierunter fallen Beschäftigte des pädagogischen und des nichtpädagogischen Personals an Schulen

  • die zu einer Risikogruppe gehören in der Definition des RKIs,
  • die 55 Jahre und älter sind,
  • die schwerbehindert oder ihnen gleichgestellt sind,
  • sowie Personen, die Angehörige im eigenen Haushalt haben, die einer Risikogruppe angehören.

„Die GEW begrüßt diesen Initiativantrag, denn die behördliche Empfehlung vom 30. März ist unzureichend. Sie muss verschärft werden und als Anweisung an alle Schulen ergehen, um einen einheitlichen Schutz für die im Antrag benannten Beschäftigtengruppen zu gewährleisten. Aus Gründen der Fürsorgepflicht und des Gesundheitsschutzes ist es unumgänglich, dass besonders diese geschützt werden. Die bisherige Empfehlung stellt das nicht sicher“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.

In einem weiteren Initiativantrag wird gefordert, dass an den speziellen Sonderschulen sowie den Regelschulen mit Schülerinnen und Schülern mit Pflege- und Assistenzbedarf dem pädagogischen Personal geeignete Schutzkleidung und Desinfektion in ausreichender Anzahl und Menge zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus müsse der richtige Umgang mit und die Entsorgung von dieser Schutzkleidung gewährleistet werden.

„Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit der Notwendigkeit für Pflegebedarf oder anderer körpernaher Assistenztätigkeiten ist so lange auszusetzen, bis eine ausreichende Versorgung und Einarbeitung der Kolleginnen und Kollegen mit Schutzkleidung gegeben ist. Der im Moment vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern ist insbesondere in Pflege- und Assistenzsituationen nicht möglich. Auch in der weiteren Betreuung dieser Schülerinnen und Schüler wird er nicht zu erreichen sein, da sie häufig auf Grund ihrer Behinderung keinen Abstand zu ihren Mitmenschen halten können“, so Sven Quiring, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg und Inklusionsexperte.

Unter www.gew-hamburg.de/themen/arbeitsbedingungen/fragen-und-antworten informiert die GEW Hamburg und gibt Antworten  – auch zu Fragen des Einsatzes und Gesundheitsschutzes an Schulen.

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