Fahrzeugbau / Automotive

GVA stellt sich gegen Forderungen nach einer „Abwrackprämie 2.0“

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) sieht aktuell geäußerte Forderungen, eine staatliche Prämie für den Kauf neuer Kraftfahrzeuge einzuführen, kritisch. Aus Sicht des GVA wäre eine solche Maßnahme weder ökonomisch zielführend noch ökologisch sinnvoll.

Rückblick: Keine guten Erfahrungen mit einer solchen Prämie
Im Jahr 2009 wurde in Deutschland im Rahmen des Konjunkturpakets II eine staatliche Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro eingeführt, die Autofahrer seinerzeit erhalten konnten, wenn sie ihren alten PKW verschrotten ließen und dafür einen Neu- oder Jahreswagen kauften. Die im Volksmund „Abwrackprämie“ genannte Maßnahme wurde bezüglich ihrer Umweltbilanz aus der Wissenschaft rückblickend oft kritisch beurteilt. Auch der ökonomische Nutzen war umstritten: So konnten vor allem Importmarken mit preisgünstigen Fahrzeugen ihre Marktanteile seinerzeit in Deutschland steigern, während die heimischen Hersteller Marktanteile verloren. Darüber hinaus wurden Mitnahmeeffekte bemängelt. Im Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt sorgte die Prämie für Verwerfungen.

Keine positiven ökonomischen Effekte zu erwarten
In Folge der Corona-Krise gibt es nun erneut Forderungen nach Neuauflage einer solchen Subvention. Damit soll der Absatz von Neufahrzeugen in Deutschland angekurbelt werden, nachdem der stationäre Verkauf von Fahrzeugen Corona bedingt für mehrere Wochen ausgesetzt werden musste. GVA-Präsident Hartmut Röhl bezweifelt den Sinn und die Wirksamkeit einer solchen Prämie in der gegenwärtigen Situation: „Der aktuelle Einbruch bei den Verkaufszahlen von Neuwagen hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen waren Autokäufe im stationären Handel durch die zeitweisen Schließungen nicht möglich, sie mussten aufgeschoben werden und können von den Kaufinteressenten nun in der kommenden Zeit nachgeholt werden. Zum anderen sind zahlreiche potentielle gewerbliche oder private Neufahrzeugkäufer wirtschaftlich von den Auswirkungen der Corona-Krise stark betroffen und haben entsprechende Kaufabsichten deshalb bis auf Weiteres zurückgestellt. Aber dieses Problem wird man nicht mit einer Kaufprämie, die ja in der Regel nur einen Bruchteil des ohnehin marktüblichen Neuwagenrabatts darstellt, auflösen können.“ In beiden Fällen wäre eine Prämie nicht zielführend; sie würde zu Mitnahmeeffekten führen aber wohl kaum Käufe initiieren. Mit Sorge betrachtet der GVA Berichte über betriebswirtschaftliche Nöte in den Betrieben des Kfz-Gewerbes aufgrund der aktuellen Lage. Herstellergebundenen Betrieben etwa bereiten demnach die Folgen der Corona bedingten Einschränkungen im Neuwagenvertrieb Probleme. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Die Fahrzeughersteller sind sicher noch vor dem Staat als Erste aufgerufen, ihre Vertriebspartner bei den aus Corona resultierenden Problemen im Neufahrzeugabsatz zu unterstützen. Potential für in der Praxis wirkungsvolle Maßnahmen sollte herstellerseitig vorhanden sein. Ergänzend dazu könnte geschaut werden, wo ggf. weitere Unterstützung zur Abmilderung der Krisenfolgen notwendig ist. Ein solches Vorgehen ist eher geeignet, aktuelle Probleme in den Betrieben zu lösen als das untaugliche Instrument einer Prämie.“

Ökologisch nicht sinnvoll
Daneben sieht GVA-Präsident Hartmut Röhl auch ökologische Gründe, die gegen eine pauschale Prämie für alle neuen Pkw sprechen: „Ein aus Sicht der Bundesregierung wichtiges umwelt- und verkehrspolitisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils von elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Fuhrpark. Vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, nicht nur die Neuanschaffung von Stromern, sondern auch von Verbrennern zu subventionieren. Wer sich 2020 einen neuen Diesel oder Benziner angeschafft hat, ersetzt diesen in den nächsten Jahren wohl kaum durch ein neues Elektroauto.“ Der immer noch sehr hohe Anteil an Verbrennern im Fuhrpark würde damit auf Jahre hinaus weiter verfestigt, umweltpolitische Zielsetzungen de facto aufgegeben.

Gezielte Hilfe statt Gießkannenprinzip
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen im Zuge der Corona-Krise sollten die begrenzten Mittel der Steuerzahler besonders sinnvoll und effektiv eingesetzt werden. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Wenn schon erforderlich, dann sollten Mittel gezielt für Betriebe vor Ort in Not genutzt werden, statt nach dem Gießkannenprinzip vorzugehen und dabei indirekt Fahrzeugherstellern Zuwendungen zukommen zu lassen, die an anderer Stelle dringender benötigt werden. Eine Abwrackprämie 2.0 wäre lediglich ein teures und dabei weitgehend unwirksames Subventionsfeuerwerk.

Über Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA)

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) ist der Branchenverband und die politische Interessenvertretung des freien Kfz-Teile-Großhandels in Deutschland. Darüber hinaus spricht er auch für die rund 2.000 Einzelhändler von Kfz-Ersatzteilen. Im GVA sind derzeit etwa 130 Handelsunternehmen mit über 1.000 Betriebsstellen sowie ca. 125 Kfz-Teilehersteller und Anbieter technischer Informationen organisiert. Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.gva.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA)
Gothaer Str. 17
40880 Ratingen
Telefon: +49 (2102) 77077-20
Telefax: +49 (2102) 77077-17
http://www.gva.de

Ansprechpartner:
Alexander Vorbau
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (2102) 77077-20
Fax: +49 (2102) 77077-17
E-Mail: a.vorbau@gva.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel