Mobile & Verkehr

Maifeiertag ohne Auswirkungen auf den Verkehr

Aufgrund der aktuell anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sind die sonst so üblichen langen Staus vor dem langen Maiwochenende nicht zu befürchten. Die geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Kontaktverbotes gelten auch noch an diesem Wochenende. Weiterhin ist man angehalten, von Tagesausflügen abzusehen. Einzig die Naherholungsmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung sind erreichbar. Abgesehen von etwas Pendlerverkehr werden Staus auch dieses Mal wieder nur eine Randerscheinung sein.

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, rät vor dem Antritt zu einer längeren Fahrt dringend dazu tagesaktuelle Reiseinformationen einzuholen und sich über Reisebeschränkungen zu informieren. Die Lage kann sich jederzeit und unvorhergesehen ändern.

Im Zuge dieser Entwicklungen und der stark eingeschränkten Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands und Europas bietet der ACE seinen Mitgliedern bei Pannen oder Unfällen natürlich trotzdem und rund um die Uhr Hilfestellung. Entsprechende Notfallpläne und Abstimmungen mit den Partnern gewährleisten die Hilfe weiterhin.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Krise hat der ACE auf seiner Homepage zusammengefasst. Dort finden sich zudem auch Verlinkungen zu weiteren Informationsseiten.

Der ACE gibt einen Überblick über die derzeitigen Einschränkungen:

Deutschland: In Deutschland sind Reisen in vielen Bundesländern ohne triftigen Grund bis mindestens zum 3. Mai nicht möglich. Dort wo die Auflagen gelockert sind, bleibt auch weiterhin der eindringliche Appell, zu Hause zu bleiben. Hotelübernachtungen sind deutschlandweit zu touristischen Zwecken untersagt, auch Reisen mit dem Wohnmobil oder Caravan sind innerhalb Deutschlands kaum möglich. Die allermeisten Campingplätze sind geschlossen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben touristische Einreisen untersagt. Übernachtungen sowohl in Hotels als auch auf Campingplätzen sind nur für Geschäftsreisende oder in zwingend notwenigen Fällen gestattet.
Eine Durchreise durch Deutschland für EU-Bürger ist gestattet. Grenzkontrollen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz werden bis mindestens 4. Mai durchgeführt. Ohne triftigen Grund kann derzeit nicht nach Deutschland eingereist werden, Ausnahmen gelten z.B. für Berufspendler, aber auch nur an bestimmten Grenzübergängen. Rückkehrer, welche sich mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben, müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Auch hier gibt es Ausnahmen, für z.B. Pendler, service- oder medizinisches Fachpersonal. Ausführliche Informationen sind aktuell auf der Seite des Bundesinnenministeriums zu finden.

Polen und Tschechien: Polen und Tschechien verweigern die Einreise gänzlich, soweit man nicht unter eng begrenzte Ausnahmeregelungen fällt. Auch diese Regelungen wurden bereits verlängert: in Polen bis mindestens 3. Mai, in Tschechien gelten sie bis auf Weiteres.

Belgien: Auch Belgien hat Grenzkontrollen eingeführt. Touristische Einreisen sind hier ebenfalls nicht möglich, Durchreisen zum Zwecke der Heimreise jedoch schon. Die Einschränkungen werden bis mindestens 3. Mai verlängert.

Niederlande: Die Grenzen zu den Niederlanden sind hingegen offen und meist ungehindert passierbar. Es wird aber auch hier eindringlich von Reisen zu touristischen Zwecken abgeraten.

Italien: Nach Italien ist die Einreise nicht möglich, außer ein nachweisbarer beruflicher oder gesundheitlicher oder sonstiger absolut unabdingbarer Grund macht die Ein- oder Ausreise notwendig. Die Rückkehr an den Wohnort oder Rückreise nach Deutschland bleibt ebenfalls erlaubt. Viele Autobahntankstellen bleiben zudem geschlossen. Hier wurden diese Maßnahmen ebenfalls bis mindestens 3. Mai verlängert.

Österreich: In Österreich wurde die Ausgangsbeschränkung bis Ende April verlängert. Hotels und Gastronomie bleiben voraussichtlich bis mindestens Mitte Mai geschlossen. Eine Durchreise ist möglich, sofern kein Zwischenstopp eingelegt wird.

Frankreich: In Frankreich gilt bis auf Weiteres eine weitreichende Ausgangssperre, die auch für dort lebende Ausländer gilt. Eine Durchreise durch Frankreich nach Deutschland ist derzeit möglich, allerdings muss zwingend eine Bescheinigung über den Zweck der Reise mitgeführt werden.

Spanien: Spanien hat den mit weitreichenden Einschränkungen und Ausgangsbeschränkungen verbundenen Alarmzustand bis zum 26. April verlängert. Eine weitere Verlängerung bis zum 9. Mai wurde bereits angekündigt. Eine Ausreise Richtung Deutschland ist möglich, sämtliche Hotels und Campingplätze wurden geschlossen. Eine Rückreise aus Marokko ist im Moment nicht möglich, die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind bis mindestens 15. Mai geschlossen. Auch hier ist eine weitere Verlängerung der Einschränkungen zu erwarten.

Das durch die Europäische Union erlassene generelle Einreiseverbot wurde ebenfalls verlängert und gilt jetzt noch bis mindestens 15. Mai. Alle Grenzen der EU bleiben bis dahin für Nicht-EU-Bürger geschlossen, Ausnahmen gelten für Großbritannien, Norwegen und die Schweiz und medizinisches Personal.

Hinweise und weitere Informationen zur aktuellen Lage und zum richtigen Verhalten während der Corona-Krise finden sich hier:

Das Auswärtige Amt hält seine weltweite Reisewarnung momentan bis 3. Mai aufrecht, eine Verlängerung wird auch hier erwartet. Das Auswärtige Amt warnt ausdrücklich vor jeglichen touristischen Reisen weltweit. Zu beachten ist außerdem, dass deutsche Staatsbürger momentan in einen überwiegenden Teil der Länder seitens der dortigen Regularien nicht einreisen dürfen. Auch die Einreise in die USA ist EU-Bürgern weiterhin untersagt. Ausführliche Informationen hierzu und zu den einzelnen Ländern findet man aktuell auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Einen Überblick über alle derzeitigen Risikogebiete, den aktuellen Kenntnisstand über das Virus und Verhaltensempfehlungen stellt das Robert-Koch-Institut bereit. 

>>> Zum vollständigen Verkehrslagebericht

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ACE Auto Club Europa e.V.
Schmidener Straße 227
70374 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 5303-0
Telefax: +49 (711) 5303-168
http://www.ace.de

Ansprechpartner:
Sören Heinze
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 278725-15
E-Mail: presse@ace.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel