Mobile & Verkehr

Mittelstand braucht Absicherung der Gutscheine von Airlines und Veranstaltern

Die finanziellen Lasten für im Zuge der Corona-Pandemie abgesagte Reisen und Veranstaltung bleiben mit der vorgesehenen Gutscheinlösung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie kleinen Unternehmen weiter bestehen. Eine Insolvenzabsicherung darf nicht nur für Pauschalreisen gelten, sondern muss auch Airlines und Veranstalter erfassen.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 6. April nach einer konsequenten Umsetzung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gutscheinlösung für Rückzahlungen bei abgesagten Reisen und Veranstaltungen gerufen. Ergänzt werden soll eine Insolvenzabsicherung mit staatlicher Rückversicherung auch für Airlines und Veranstalter. Ohne dieses Instrument, das für große Pauschalreiseanbieter bereits vorgesehen ist, sind viele Privat- und Gewerbekunden weiterhin von massiven finanziellen Ausfällen bedroht. Der bdo fordert zudem, dass die Härtefallregelung bei allen Gutscheinen auch im Geschäftsverhältnis zwischen Unternehmen – dem sogenannten B2B-Bereich – gelten soll.

Zu den vorliegenden Plänen des Corona-Kabinetts für eine Gutscheinlösung bei stornierten Reisen und abgesagten Veranstaltungen sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard: „Wir wissen, dass es sich die zuständigen Ministerien mit dieser Entscheidung nicht leicht gemacht haben, stellt sie doch einen schwerwiegenden Eingriff in bestehende Vertragsbeziehungen zwischen den Unternehmen zu ihren Leistungserbringern dar. Wir befürchten aber leider, dass unsere rund 3.000 Mitgliedsunternehmen weiter erhebliche wirtschaftliche Probleme bekommen, wenn die Erteilung von Gutscheinen nicht unmissverständlich mit einer staatlichen Absicherung versehen wird. Diese muss für Gutscheine im Bereich der Pauschalreiserichtlinie genauso wie für Gutscheine von Airlines und von Kultur-, Wissenschaft-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen gelten. Ohne eine solche konsequente Regelung wird das Insolvenzrisiko großer Konzertanbieter und Airlines auf unsere Mitglieder übertragen. Dies kann nicht zulässig sein. Der Mittelstand ist durch den bisherigen Rettungsschirm nicht ausreichend berücksichtigt worden. Eine Gutscheinlösung ohne durchgängige staatliche Insolvenzabsicherung würde die Branche nicht durchhalten.“

Über den bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Christian Wahl
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: christian.wahl@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel