Finanzen / Bilanzen

Sparkasse Karlsruhe stundet Corona-betroffenen Kunden fällige Kredittilgungen

Die Sparkasse Karlsruhe stundet den in der Corona-Pandemie betroffenen Privat- und Gewerbekunden die fälligen Kredittilgungen für bis zu neun Monate. Ein entsprechendes privates Zahlungsmoratorium hat der Vorstand der Sparkasse Karlsruhe beschlossen. „Wir möchten unseren Kunden helfen, finanziell gut durch diese Krise zu kommen und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Deshalb ist die Sparkasse zu diesem außergewöhnlichen Schritt bereit“ sagte Michael Huber, der Vorsitzende des Vorstands der Sparkasse Karlsruhe.

Die Sparkasse Karlsruhe geht davon aus, dass die Corona-Krise Unternehmen und Verbraucher noch länger beschäftigen wird. Erhebliche Teile der Bevölkerung und viele Unternehmen werden wegen Corona-bedingter Einnahmeverluste zwischenzeitlich in finanzielle Engpässe geraten. „Wir leben mit und von unseren Kunden hier vor Ort. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir gemeinsam mit unseren Kunden Lösungen für diese Krise finden“, so Michael Huber.

Privat- und Firmenkunden der Sparkasse Karlsruhe können bei bestehenden Krediten die fälligen Tilgungsleistungen für bis zu neun Monate aussetzen. Die Aussetzung führt zu einer Laufzeitverlängerung des jeweiligen Darlehens. Für den Stundungszeitraum besteht ein Zinsanspruch aus der bisherigen Vereinbarung und grundsätzlich zu der bisher vereinbarten Zinskondition.

Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die betroffenen Kreditnehmer Corona-bedingt Zahlungsengpässe haben und ihnen eine Zahlung der fälligen Kredittilgungen aktuell wirtschaftlich nicht möglich ist. Ausgenommen von diesem Moratorium sind insbesondere Förder- oder Sanierungsdarlehen, leistungsgestörte Darlehen, genehmigte sowie geduldete Überziehungen sowie Kreditkarteneinlösungen und Konsortialfinanzierungen.

Mit ihrem eigenen privaten Zahlungsmoratorium geht die Sparkasse Karlsruhe zeitlich deutlich über die schon bestehende gesetzliche Regelung hinaus. Diese sieht vor, dass Corona-bedingt von Einnahmeausfällen betroffene Verbraucher einen Anspruch auf Stundung der Zins- und Tilgungsleistungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 haben. Unternehmen sind davon nicht erfasst. „Wir denken, dass es im Interesse vieler Kunden ist, für längere Zeit fällige Kredittilgungen nicht erbringen zu müssen. Dazu ist die Sparkasse Karlsruhe bei betroffenen Kunden bereit“ sagte Michael Huber.

Kunden der Sparkasse Karlsruhe, die die Voraussetzungen erfüllen und das private Moratorium in Anspruch nehmen wollen, sollten sich mit der Sparkasse bis zum 30. Juni 2020 in Verbindung setzen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage www.sparkasse-karlsruhe.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sparkasse Karlsruhe
Kaiserstr. 223
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1460
Telefax: +49 (721) 1461255
https://www.sparkasse-karlsruhe.de

Ansprechpartner:
Peter Dangelmaier
Vorstandssekretariat
Telefon: +49 (721) 146-1382
Fax: +49 (721) 146-1916
E-Mail: peter.dangelmaier@spk-ka.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel