Verbraucher & Recht

Abgasskandal: Rückruf für weitere 170.000 Mercedes-Diesel

Im Abgasskandal muss Daimler auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weltweit rund 170.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer illegalen Abschalteichrichtung zurückrufen. Es handelt sich um Mercedes Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse mit der Abgasnorm Euro 5. Die Produktion der Fahrzeuge ist spätestens im August 2014 ausgelaufen, teilt Daimler mit. Von dem Rückruf sind ca. 60.000 Fahrzeuge in Deutschland betroffen.

Bereits vor rund einem Jahr musste Daimler auf Anordnung des KBA rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI mit der Schadstoffklasse Euro 5 zurückrufen. Die Behörde bemängelte die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese Funktion verzögert die Aufwärmung des Motoröls, um den Ausstoß der Stickoxide zu reduzieren. Allerdings ist die Funktion nur im Prüfzyklus aktiv, so dass im realen Straßenbetrieb der Stickoxid-Ausstoß steigt. Das KBA stufte die Funktion daher als unzulässige Abschalteinrichtung ein.

Daimler hatte eingeräumt, dass die beanstandete Technik auch in anderen Mercedes-Modellen steckt. Es folgten Rückrufe für den Mercedes GLK 200 bzw. 220 CDI 4×2, für bestimmte Varianten des Mercedes E 250 CDI 4Matic sowie für das Vorgängermodell des aktuellen Sprinter und bestimmte Baureihen des Vito bzw. Viano. Es handelte sich jeweils um Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5.

Nun hat sich dieser Rückruf auf weitere rund 170.000 Diesel-Fahrzeuge von der A-Klasse bis zur S-Klasse ausgeweitet. Wie schon bei den anderen Rückrufen hält Daimler die beanstandete Funktion für zulässig und wird Widerspruch einlegen. Der Rückruf werde aber durchgeführt, teilte der Autobauer mit.

„Für die betroffenen Fahrzeughalter bedeutet der Rückruf, dass die unzulässige Funktion entfernt und ein Update aufgespielt werden muss. Welche Auswirkungen ein Update mittel- und langfristig für den Motor hat, ist ungewiss. Hinzu kommt der Wertverlust der Fahrzeuge. Allerdings bestehen auch gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen. Zumal sich die Rechtsprechung im Abgasskandal weiter verbraucherfreundlich entwickelt hat“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

So hat der BGH in seinem ersten Urteil im VW-Abgasskandal am 25. Mai entschieden, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig ist. Zudem hat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in engen Grenzen zulässig sind. „Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, erklärt Rechtanwalt Braun.

Nach einem BGH-Beschluss vom 28. Januar sehen die Gerichte Daimler auch zunehmend in der Pflicht, sich zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen zu äußern. „Dabei dürfte es Daimler schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Braun.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/

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