Musik

Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen nicht pauschal verbieten: Deutscher Musikrat fordert bessere Koordination der Studienlage durch die Bundesregierung

In der neuen „SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung“ des Landes Berlin vom 23. Juni 2020 heißt es: „In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.“ Unabhängig von der Größe des Raumes und dem Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln wird damit in Berlin die Arbeit von Profi- wie Amateurchören unterbunden, und auch in Schulen und Kindertagesstätten ist diese elementare Form des gemeinsamen Musizierens nur im Freien erlaubt. Die Verwaltungsanordnung gilt bis 24. Oktober 2020, ein Update ist Ende Juli möglich.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die Entscheidung des Berliner Senats, gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen zu verbieten, ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern offenbart ein erschreckendes Kulturverständnis. Der Deutsche Musikrat fordert den Berliner Senat auf, diese Entscheidung zu revidieren. Singen ist elementar für die Kulturnation Deutschland und unter Wahrung der Hygienevorschriften sehr wohl in geschlossenen Räumen möglich. Vom Singen ‚befreite‘ Kindertagesstätten, Schulen, Musikschulen und Konzerthäuser würden das Ende gestaltender Kulturpolitik bedeuten und wären die furchtbare Vision einer verstummten Nation. Bei allem Verständnis für die hohe Verantwortungslast politischer Entscheidungen in Corona-Zeiten zeigt dieses Beispiel einmal mehr, wie dringend notwendig die Koordination der Studienlage durch die Bundesregierung ist, damit die Bandbreite der Erkenntnisse nicht zu solchen Fehlentscheidungen führt. Dies könnte ein Pandemie-Rat im Zusammenwirken mit dem Robert Koch-Institut leisten.“

Der Deutsche Musikrat hat bereits am 03. Juni 2020 in einer Pressemitteilung das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt dazu aufgefordert, gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut federführend Corona-Grundlagenforschung zur Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen zu betreiben, zu koordinieren und zur Verfügung zu stellen. Auf seiner Website stellt der Deutsche Musikrat eine Linksammlung mit Verweisen zu aktuellen Corona-Studien sowie Schutz- und Hygienekonzepte im Kulturbereich zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Musikrat gGmbH
Weberstraße 59
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2091-0
Telefax: +49 (228) 2091-200
http://www.musikrat.de

Ansprechpartner:
Prof. Christian Höppner
Generalsekretär des Deutschen Musikrates
Telefon: +49 (30) 30881030
Fax: +49 (30) 30881011
E-Mail: generalsekretariat@musikrat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel