Verbraucher & Recht

Gleiss Lutz begleitet Nord Stream AG in Verfahren zur Freistellung von der Regulierung

Ein Gleiss Lutz-Team hat die Nord Stream AG aus Zug, Schweiz, erfolgreich im Verfahren der Bundesnetzagentur zur Freistellung der Nord Stream-Pipeline von der Regulierung begleitet. Nachdem Pipelines zwischen EU-Mitgliedstaaten und Staaten außerhalb der EU auf der Grundlage der geänderten EU-Gasrichtlinie im Dezember 2019 den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unterworfen wurden, entschied die Bundesnetzagentur am 20. Mai 2020, die Nord Stream-Pipeline von der Energieregulierung freizustellen. Die 1.224 Kilometer lange Nord Stream Pipeline führt von Wyborg in Russland durch die Ostsee nach Lubmin bei Greifswald in Deutschland und ist die kürzeste Verbindung zwischen den großen Gasreserven in Nordrussland und dem europäischen Markt.

Seit der Inbetriebnahme des ersten Pipelinestrangs im November 2011 hat die Pipeline bereits über 345 Milliarden Kubikmeter Erdgas transportiert. Die Freistellung von der Regulierung wurde auf Grund des Beitrags der Pipeline zur Versorgungssicherheit gewährt. Ein entsprechender Antrag war am 19. Dezember 2019 eingereicht worden.

Die Freistellung bezieht sich antragsgemäß auf den Abschnitt der Leitung im deutschen Hoheitsgebiet und gilt zunächst für 20 Jahre, rückwirkend ab dem Inkrafttreten des geänderten EnWG am 12. Dezember 2019.

Gleiss Lutz berät regelmäßig zu regulierungsrechtlichen Grundsatzfragen in der Energiewirtschaft und vertritt Mandanten in den entsprechenden behördlichen und gerichtlichen Verfahren.

Folgendes Gleiss Lutz-Team war für die Nord Stream AG tätig: Dr. Martin Raible (Partner, Energierecht und Kartellrecht), Dr. Jacob von Andreae (Partner, Energierecht und Öffentliches Recht, beide Federführung, beide Düsseldorf), Dr. Christian Köckritz (Partner, Europarecht und Kartellrecht, Brüssel), Dr. Lars Kindler (Düsseldorf), Kristina Müller (Berlin, beide Energierecht und Öffentliches Recht), Anne Verheyen (Düsseldorf), Kristina Winkelmann (Brüssel, beide Europarecht und Kartellrecht).

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