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Online-Vortrag zum neuen Planungssicherstellungsgesetz

Am 23. Mai 2020 trat das „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“ in Kraft. Für den bdla erläutert Dr. Lutz Krahnefeld, Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte, die wesentlichen Auswirkungen des Gesetzes. Die Kanzlei ist spezialisiert auf öffentliches Recht, insbesondere in den Bereichen des Bau-, Umwelt- und Planungsrechts.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist zentrales und zwingendes Element vieler Planungs- und Genehmigungsverfahren. Aus Gründen des Infektionsschutzes können derzeit weder Unterlagen öffentlich ausgelegt, noch klassische Erörterungstermine durchgeführt werden. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz werden Ersatzmöglichkeiten für solche Verfahrensschritte eingeführt. Statt die Durchführung eines Erörterungstermins mit mündlicher Verhandlung wird bspw. die Möglichkeit geschaffen, online-Konsultationen abzuhalten. Das Gesetz ist bis zum 31. März 2021 befristet.

Gleichwohl muss konstatiert werden, dass mit den vorgesehenen digitalen Möglichkeiten die Qualität der derzeit in Deutschland normierten und praktizierten Öffentlichkeitsbeteiligung leidet. So stellt Dr. Krahnefeld in seinem Vortrag fest, dass mit der Durchführung von Online-Konsultationen an Stelle physischer Erörterungstermine die Qualität des Dialogs im Sinne von Rede und Widerrede weitgehend verloren geht. Online-Konsultationen sind „letztlich der Austausch von Stellungnahmen“, so das Resümee von Dr. Krahnefeld.

Generell begrüßt der bdla das Gesetz, weil damit die Grundlagen geschaffen werden, Planungs- und Genehmigungsverfahren, die der Öffentlichkeitsbeteiligung bedürfen, unter den Bedingungen und Einschränkungen der Corona-Pandemie rechtssicher weiterzuführen oder neu zu starten. Würden die entsprechenden Verfahren und Bauvorhaben vorerst ausgesetzt, drohten unnötige Verzögerungen wichtiger Infrastrukturmaßnahmen, bspw. Vorhaben der Energiewende und des Netzausbaus. Der bdla fordert die öffentliche Hand auf, die jetzt nötige digitale Öffentlichkeitsbeteiligung zügig umzusetzen, da mit der Fortführung von Genehmigungsverfahren und Bauvorhaben der Grundstein gelegt wird für eine Verstetigung der Baukonjunktur als Stütze der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Dass digitale Beteiligungsformate die langjährig bewährten analogen Verfahren nicht vollständig ersetzen können, zeigt auch eine aktuelle Studie des Berlin Institut für Partizipation, bei der über 1.700 Akteure befragt wurden. Die meisten Befragten sehen nach wie vor den unmittelbaren, persönlichen Diskurs als Voraussetzung für gelingende Beteiligung an. Kerstin Berg, Fachsprecherin Landschaftsplanung des bdla, macht daher klar: „Die mit dem Planungssicherstellungsgesetz geschaffenen Möglichkeiten und Begrenzungen sollten nicht ohne sorgfältige Prüfung als die neue Normalität langfristig festgeschrieben werden. Nur was sich in der Planungspraxis wirklich bewährt, darf in das Dauerrecht übernommen werden.“ In der momentanen Situation sei das Gesetz zwar absolut richtig, die üblichen und bewährten Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung dürfen nicht ohne Grund aufgegeben werden.

Videomitschnitt des Online-Vortrags "COVID-19-Pandemie – Plan SiG"

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