Energie- / Umwelttechnik

BUND: Kohleausstiegsgesetz völlig unzureichend – Kritik an Datteln 4 und ‚Lex Garzweiler‘

Ein schlechtes Gesetz zum viel zu langen Abschied: Wenn der Bundestag am Freitag das sogenannte Kohleausstiegsgesetz verabschiedet, ist das für den nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kein Grund zur Freude. „Dieses Gesetz dient der Ausstiegsverzögerung“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. Mit viel zu langen Restlaufzeiten und überhöhten Steuergeschenken an Kohlekonzerne hofiere die Bundesregierung einmal mehr ein sterbendes Energiesystem. Nordrhein-Westfalen sei als Kohleland von dieser verfehlten Politik besonders betroffen.

Der BUND lehnt den Gesetzesentwurf deshalb in dieser Form ab. „Wir hätten als Mitglied der Kohlekommission einem solchen Gesetz als Kompromiss niemals zugestimmt“, so Krämerkämper. Anstatt die Kohlekraftwerkskapazitäten schnell und stetig zu verringern, werde die Kohle künstlich am Leben gehalten. Dabei sinkt die Kohlestromproduktion marktgetrieben rapide wegen mangelnder Nachfrage, niedriger Gaspreise und stabiler Preise für CO2-Zertifikate. Auch reagiere das Gesetz nicht auf die klimaschutzpolitische Notwendigkeit eines kompletten Kohleausstiegs bis zum Jahr 2030. Und mit Datteln 4 werde sogar noch einem neuen Kohlekraftwerk ans Netz geholfen.

„Mit der grotesken Entscheidung Datteln 4 ans Netz zu lassen, wogegen sich knapp zwei Drittel der Bevölkerung ausgesprochen haben, nimmt die Bundesregierung noch mehr Schäden an Klima, Mensch und Umwelt in Kauf. Sie protegiert damit entgegen aller energiepolitischen Vernunft zudem den Konzern Uniper“, empört sich BUND-Vorstand Krämerkämper.

Knapp die Hälfte der besonders dreckigen Braunkohlekraftwerke soll dem Entwurf zufolge erst nach 2034 vom Netz gehen, die Grundlage der Entschädigungshöhe ist nicht bekannt. Insbesondere auch die gesetzliche Feststellung der vermeintlichen energiepolitischen Notwendigkeit des Braunkohlentagebaus Garzweiler II stößt auf massive BUND-Kritik. „Diese ‚Lex Garzweiler‘ ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich und ein Schlag ins Gesicht der Opfer der dadurch provozierten Zwangsumsiedlungen“, sagte der BUND-Braunkohlenexperte Dirk Jansen. Damit werde der Landesregierung der Vorwand geliefert, weitere fünf Dörfer für den Tagebau Garzweiler zu zerstören.

In diesem Zusammenhang kritisiert Jansen auch die Rolle des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet. Dieser habe die ‚Lex Garzweiler‘ mitverhandelt und verweise bei den anstehenden Planungsentscheidungen auf Landesebene jetzt auf den Bundesgesetzgeber, der die Handlungsspielräume des Landes einschränke. „Das ist ein perfides Spiel zulasten der Tagebaubetroffenen“, so Jansen.

Unterm Strich, so der BUND, sei das Kohleausstiegsgesetz eine Ermunterung der Klimabewegung, in ihren Protesten nicht nachzulassen. Der BUND kündigte an, daneben auch alle seine Klagen gegen Kohlekraftwerke (Datteln 4, Lünen) und den Braunkohlentagebau Hambach aufrechtzuerhalten.

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