Energie- / Umwelttechnik

Aufwind für Biotopverbund, Ameisenbläuling und Co

Gemütlich flattert er von Blüte zu Blüte, um Nektar zu saugen. Seine Kinderstube hat er endgültig hinter sich gelassen und damit auch seine bisherige Leibspeise, die Brut einer bestimmten Ameisenart. Die Rede ist vom Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Der Schmetterling besiedelt Wiesen, Weiden und Brachen mittlerer bis feuchter Standorte und hat in der Rheinebene einen Verbreitungsschwerpunkt. Diese Zielart des regionalen Biotopverbundes in der Region Mittlerer Oberrhein könnte von einer aktuellen Entscheidung im baden-württembergischen Landtag profitieren. Denn zu den Gefährdungsursachen gehören die geänderte Nutzung und die Verinselung bis hin zum Verschwinden seiner Lebensräume.

„Für unsere regionale Landschaftsplanung, speziell den Biotopverbund, ist das Aufwind“, freut sich Gerd Hager. Der Direktor des Regionalverbandes bezieht sich auf Gesetzesänderungen im Naturschutz und in der Landwirtschaft, die die Abgeordneten noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht haben. Das am 22. Juli verabschiedete Gesetz schreibt unter anderem den Aufbau eines Biotopverbundes auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2030 vor. Anlass dafür war das Volksbegehren Artenschutz, auch bekannt unter „Rettet die Bienen“. „Mit den neuen Vorgaben sollen die Artenvielfalt erhalten und so Ameisenbläuling und Co vor dem Aussterben bewahrt werden“, hofft Hager. Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling rangiert auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten in Baden-Württemberg als „vom Aussterben bedroht“ und in ganz Deutschland als „stark gefährdet“.

„Wir begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes“, so der Regionalverband Mittlerer Oberrhein. In den nächsten Monaten und Jahren werde es nun darum gehen, den Biotopverbund draußen in der Landschaft umzusetzen. Der im vergangenen Winter fertiggestellte Landschaftsrahmenplan für die Region Mittlerer Oberrhein sei hierzu ein wichtiger Baustein, denn er enthalte die aus regionaler Sicht wichtigen Flächen für den Biotopverbund.

Die Umsetzung des Biotopverbundes liege in den Händen der Kommunen. Der Landschaftsrahmenplan biete hierfür eine zentrale Hilfestellung. Darin seien die abstrakten geometrischen Flächen des landesweiten Biotopverbundkonzepts an tatsächlich in der Landschaft vorkommende Gebietsgrenzen angepasst. Der Regionalverband habe dafür aus dem reichhaltigen Angebot des landesweiten Biotopverbundes die aus regionaler Sicht geeignetsten und wertvollsten Flächen ausgewählt.

„Es ist wichtig, dass diese Auswahl auf regionaler Ebene geschieht. Unsere Daten sind aktueller, konkreter und valider als die des Landes“, so Hager weiter. „Wenn jede Kommune auf der Basis der landesweiten Flächen die für sie geeigneten auswählt, passen vielleicht die Anschlüsse in der Nachbargemeinde nicht. Außerdem profitieren insbesondere kleinere Kommunen so von der Expertise des Regionalverbandes.“ Auch seien in den regionalen Biotopverbund Daten eingebunden worden, die nicht für das ganze Land vorlagen, so wie die Grünlandkartierung des Regierungspräsidiums Karlsruhe oder die eigens für den Landschaftsrahmenplan erstellten Biotoptypenkomplexe. Hierdurch und durch die intensive Abstimmung mit regionalen Akteuren berücksichtige der regionale Biotopverbund Fachwissen vor Ort und kommunale Bedürfnisse.

Das Volksbegehren Artenschutz hatte das Institut pro-Biene letztes Jahr initiiert. Zu deren Forderungen gehören ein besserer Biotopverbund, eingeschränkter Einsatz von Pestiziden sowie mehr ökologischer Landbau. Ziel ist es, damit das Artensterben aufzuhalten und die biologische Vielfalt auch für künftige Generationen zu bewahren.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Baumeisterstraße 2
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 35502-0
Telefax: +49 (721) 35502-22
http://www.region-karlsruhe.de

Ansprechpartner:
Dr. Volkmar Baumgärtner
Telefon: +49 (721) 35502-29
Fax: +49 (721) 35502-22
E-Mail: volkmar.baumgaertner@region-karlsruhe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel