Verbraucher & Recht

­Deutschland: Lagebericht zu Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden zeigt Handlungsbedarf

Amnesty International begrüßt die Ankündigung des Bundesinnenministers Horst Seehofer, dass die Gefahr durch Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden ernstgenommen und weiter untersucht wird.
 
„Jenseits aller Diskussionen über ein strukturelles Ausmaß von Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden macht der Lagebericht deutlich: Es gibt Handlungsbedarf! Fälle wie die erst nach Jahren aufgedeckten rechtsextremen Chatgruppen bei der Polizei in Essen zeigen, dass es momentan an zuverlässigen Aufklärungsmechanismen mangelt. Wir brauchen unabhängige Beschwerdestellen, an die sich die Betroffenen von rassistischem Polizeiverhalten wenden können. Wir brauchen unabhängige Meldestellen, an die Polizistinnen und Polizisten mit Hinweisen anonym über rechtsextremes und rassistisches Verhalten berichten können“, fordert Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland.

„Wenn der Bundesinnenminister sich dagegen verwehrt, dass die Polizeibehörden im Hinblick auf Rassismus besonders in den Fokus genommen werden, verkennt er die besondere Verantwortung der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus in der Gesellschaft.“

„Polizistinnen und Polizisten müssen sich nicht nur aufgrund ihrer allgemeinen politischen Treuepflicht zum Grundgesetz und zu den Grundrechten bekennen, es ist ihre dringliche Aufgabe, Menschen vor rassistischen Angriffen zu schützen, rassistische Straftaten zu ermitteln und für die Betroffenen eine erste Anlaufstelle zu sein“, so Beeko. „Dafür muss die Polizei das Vertrauen der gesamten Bevölkerung genießen. Die Realität sieht hier leider anders aus: Das Vertrauen vieler Schwarzer Menschen und People of Colour in die Polizei ist bereits stark erschüttert.“

„Wollen die Sicherheitsbehörden Vertrauen zurückgewinnen, müssen sie durch entsprechende Strukturen die Voraussetzungen für eine antirassistische Polizei schaffen: Verpflichtende Antirassismus-Trainings müssen für die nötige Sensibilisierung sorgen. Regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfungen der Beamtinnen und Beamten müssen verhindern, dass Polizistinnen und Polizisten im Laufe des Berufslebens eine menschenfeindliche Haltung entwickeln, die unentdeckt bleibt. Unabhängige Beschwerdestellen und Meldestellen müssen für die nötige Aufklärung sorgen. Schließlich muss eine klare Null-Toleranz-Politik für rassistische und rechtsextreme Tendenzen von den Führungskräften glaubwürdig vertreten, vorgelebt und weitergegeben werden“, so Beeko.

Über den amnesty international Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.

AMNESTY INTERNATIONAL ist eine von Regierungen, politischen Parteien, Ideologien, Wirtschaftsinteressen und Religionen unabhängige Menschenrechtsorganisation. Amnesty setzt sich seit 1961 mit Aktionen, Appellbriefen und Dokumentationen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt ein. Die Organisation hat weltweit mehr als sieben Millionen Unterstützer. 1977 erhielt Amnesty den Friedensnobelpreis.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

amnesty international Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Zinnowitzer Straße 8
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 420248-0
Telefax: +49 (30) 420248-488
http://www.amnesty.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 420248-306
Fax: +49 (30) 420248-630
E-Mail: presse@amnesty.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel