Verbraucher & Recht

Gleiss Lutz wehrt Schadensersatzansprüche gegen die Südzucker AG im Zusammenhang mit dem „Zuckerkartell“ ab

Ein Gleiss Lutz-Team hat die Südzucker AG vor der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln erfolgreich in drei Verfahren zur Abwehr von Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem „Zuckerkartell“ vertreten.

Die Kläger hatten neben der Südzucker AG auch die Zuckerhersteller Nordzucker sowie Pfeifer & Langen auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt. Sie sind der Ansicht, aufgrund vom Bundeskartellamt 2014 mit Bußgeldern geahndeter Kartellrechtsverstöße der drei Hersteller jahrelang zu viel für Verarbeitungszucker bezahlt zu haben.

Das Gericht wies die Klagen nun in erster Instanz ab, da nicht mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könne, dass die kartellrechtswidrigen Absprachen bei Verarbeitungszucker zu erhöhten Preisen geführt haben.

Geklagt hatten im ersten Verfahren die Aachener Printen- und Schokoladenfabrik Henry Lambertz GmbH & Co. KG, im zweiten Verfahren u.a. die heristo AG und im dritten Verfahren das Klagevehikel Zuckerkartell-Geschädigte Klage GmbH & Co. KG, sowie die Zentis GmbH & Co. KG und die Molkereien J. Bauer GmbH & Co. KG., Ehrmann AG und Gropper GmbH & Co. KG. Die Verfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Das folgende Gleiss Lutz-Team war für die Südzucker AG im Rahmen des Verfahrens tätig: Dr. Wolfgang Bosch (Partner), Dr. Alexander Fritzsche (Partner), Dr. Birgit Colbus (Counsel, alle Federführung), Dr. Saskia Kirchgeßner und Dr. Sarah Zinndorf (alle Kartellrecht, Frankfurt).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnerschaftsgesellschaft
Taunusanlage 11
60329 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 95514-0
Telefax: +49 (69) 95514-198
http://www.gleisslutz.com/

Ansprechpartner:
Andrea Stahl
Marketing Communications Coordinator
Telefon: +49 (30) 800979-250
E-Mail: andrea.stahl@gleisslutz.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel