Mobile & Verkehr

Der Sicherheit wegen: Licht an!

  • Bei Nebel und Dämmerung ist Tagfahrlicht unzureichend
  • Vorsicht Falle: Dauerbeleuchtung des Kombiinstruments
  • Nebelschlussleuchte erst bei Sichtweite unter 50 Metern einschalten

Wenn die Tage trüber und kürzer werden, sind sie wieder vermehrt unterwegs: Autos ohne ausreichende Beleuchtung. Aus gegebenem Anlass weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) darauf hin, dass das Tagfahrlicht nicht genügt, um sicher unterwegs zu sein, weil dabei die Rückleuchten unbeleuchtet bleiben. Und auch von vorn sind Fahrzeuge, die allein mit Tagfahrlicht unterwegs sind bei Nebel, Regen oder in der Dämmerung kaum zu erkennen.

Zwar verfügen immer mehr Fahrzeuge über eine Licht-Automatik, die das Fahrlicht bei Dunkelheit selbsttätig aktiviert. Beeinträchtigen jedoch tagsüber Regen oder Nebel die Sicht, reagiert die Automatik zumeist nicht. Grund: Die lichtempfindliche Fotozelle der Licht-Automatik reagiert allein auf Helligkeit, die Trübung der Sicht kann sie hingegen nicht wahrnehmen.

In diesem Zusammenhang kann sich die Dauerbeleuchtung des Kombiinstruments im Armaturenbrett, mit der eine Reihe aktueller Fahrzeugmodelle werksseitig ausgerüstet sind, geradezu als „Falle“ erweisen. Denn das beleuchtete Kombiinstrument suggeriert dem Autofahrenden, mit eingeschaltetem Licht unterwegs zu sein. Dann geht es mit schwacher Beleuchtung vorn und am Heck gänzlich unbeleuchtetem Fahrzeug hinein in die Nacht – verbunden mit einem erheblichen Unfallrisiko.

AvD-Tipp: Autofahrer sollten ganz bewusst auf die Anzeigen im Kombiinstrument schauen und sich vergewissern, ob die grüne Kontrollleuchte der Lichtanlage eingeschaltet ist. Nur dann kann der Fahrzeuglenkende sicher sein, dass er oder sie gut gesehen werden kann.

Mit Nebelschlussleuchte gilt maximal Tempo 50

Am Auto gibt es auch Beleuchtungseinrichtungen, die nur unter definierten Bedingungen genutzt werden dürfen. Die Nebelschlussleuchte ist so ein Fall. Sie darf erst ab einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Das entspricht dem Abstand zwischen den Leitpfosten an Überlandstraßen. Gleichzeitig schreibt die StVO bei derartigen Sichtverhältnissen auch eine Reduzierung des Tempos auf maximal 50 km/h vor. Folglich darf mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Bei den nach vorne strahlenden Nebelscheinwerfern sind die gesetzlichen Vorgaben weniger streng. Sie dürfen aktiviert werden, wenn eine grundsätzliche Sichtbehinderung vorliegt, etwa bei Regen, Schneefall oder eben bei Nebel.

Hintergrund: Während von den tendenziell nach unten strahlenden Nebelscheinwerfern keine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeht, ist die Nebelschlussleuchte horizontal nach hinten ausgerichtet. In Kombination mit der erhöhten Leuchtkraft kann von ihr eine Blendwirkung auf den nachfolgenden Verkehr ausgehen. Die hohe Leuchtkraft der Nebelschlussleuchte kann sich zudem nachteilig auf die Wahrnehmung von Bremsleuchten auswirken, deren Helligkeit kaum von dem der Nebelschlussleuchte unterscheidet.

Auch der Einsatz des Fernlichts ist nicht frei von zusätzlichen Bedingungen. Die weitreichenden Scheinwerfer bei Gegenverkehr oder vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern zu deaktivieren, gehört nicht nur zum guten Ton, sondern ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch so vorgeschrieben. „Finger weg vom Fernlicht“, heißt es auch auf allen Straßen, die über eine durchgehende Beleuchtung verfügen, egal ob innerorts oder außerorts. Eine Pflicht, das Fernlicht bei bestimmten Sicht- oder Straßenverhältnissen einzuschalten, besteht hingegen nicht. Kommt es jedoch zu einem Unfall, der mit eingeschaltetem Fernlicht zu verhindern gewesen wäre, muss sich der Autofahrer dies als Mitverschulden anrechnen lassen.

AvD – Die Mobilitätsexperten seit über 120 Jahren

Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.

Über AvD Automobilclub von Deutschland

AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V. – AvD –
– Unternehmenskommunikation / Presse –
Goldsteinstraße 237
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 6606 301
www.avd.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AvD Automobilclub von Deutschland
Goldsteinstr.237
60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 6606-0
Telefax: +49 (69) 6606-789
http://www.avd.de

Ansprechpartner:
Malte Dringenberg
Pressesprecher
Telefon: +49 (0)69 6606-301
E-Mail: malte.dringenberg@avd.de
Herbert Engelmohr
Pressesprecher
Telefon: +49 (0)69 6606-368
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel