Verbraucher & Recht

Hinzuziehung des Ausweisfotos erlaubt

Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt der Bußgeldstelle auf Aufforderung ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zur Fahreridentifizierung übersenden. Dies stehe insbesondere im Einklang mit den Regelungen des Pass- beziehungsweise Personalausweisgesetzes. Dies entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 3 OWi 6 SsBs 258/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz .

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