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ARAG, stimmt das? Hitzeschutz – heiß diskutiert
Müssen alle Eigentümer einer Außen-Klimaanlage zustimmen? Wer in einer Wohnungseigentumsanlage eine Klimaanlage installieren will, sollte vorher die Miteigentümer ins Boot holen, sonst kann es Ärger geben. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Einbau einer Klimaanlage auf einer Sondernutzungsfläche eine bauliche Veränderung darstellt. Und die benötigt die Zustimmung aller Miteigentümer. In einem konkreten Fall hatten Eigentümer einer Erdgeschosswohnung ihre Klimatruhe samt Verkleidung und Versorgungsleitungen auf der eigenen Terrasse angebracht. Die übrigen Eigentümer wurden vorher nicht gefragt, lehnten die nachträgliche Genehmigung aber ab. Die Begründung: Die Anlage verändere das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage, beschädige durch Bohrungen in der Fassade gemeinschaftliches Eigentum und verursache Lärm. Auch die Richter waren…
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Blumenkästen nur an der Innenseite des Balkons
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. In dem konkreten Einzelfall war entscheidend, dass die WEG den Beschluss gefasst hatte, um Verschmutzungen und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu verhindern (Az.: 1293 C 12154/24 WEG). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende…
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Autokauf mit gefälschten Papieren
Ein Mann kauft ein Auto von einem Betrüger mit gefälschtem Fahrzeugbrief. Er meint, rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs geworden zu sein. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal, das anderer Ansicht war, denn der Fahrzeugbrief reiche nicht in jedem Fall für guten Glauben. Normalerweise kann sich der Käufer beim Gebrauchtwagenkauf darauf verlassen, das Fahrzeug vom wahren Eigentümer zu erwerben, wenn dieser den Fahrzeugbrief vorlegt. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn – wie in diesem Fall – die Umstände des Kaufs trotzdem Verdacht erregen müssten (Az.: 3 O 388/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1…
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Keine verlängerte Frist wegen fehlender Telefonnummer
Fehlt in der Widerrufsbelehrung die Telefonnummer, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist nicht automatisch. Dies gilt vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Käufen, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg. Gerade dann sei der Widerruf aus Beweisgründen schriftlich zu erklären (Az.: 14 U 95/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber…
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Big Brother im Vorgarten: privat überwachen, aber richtig
Wenn die Koffer gepackt sind und das Zuhause leer steht, wächst bei vielen Eigentümern das Bedürfnis, ihre Immobilie in ihrer Abwesenheit besonders gut zu schützen. Die Installation von Überwachungskameras erscheint da als sinnvolle Sicherheitsmaßnahme. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich erlaubt. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was bei privater Videoüberwachung in der Urlaubszeit zu beachten ist. Stimmt es, dass alles, was das eigene Grundstück betrifft, erlaubt ist? Tobias Klingelhöfer: Die gute Nachricht: Wer seine eigene Wohnung, sein Haus oder das dazugehörige Grundstück überwachen will, darf das grundsätzlich tun. Dabei gilt jedoch eine klare Regel, dass nur der eigene Bereich erfasst werden darf. Sobald Kameras öffentliche Flächen wie…
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KI in Unternehmen: Chancen nutzen, verantwortungsvoll handeln
Viel wird darüber gesprochen, wie Künstliche Intelligenz (KI) unsere Lebenswelt und unseren Alltag verändert: welche Vorteile sie bietet, aber auch, welche Gefahren sie birgt. Erste rechtliche Regelungen hat die Europäische Union im Mai 2024 mit dem AI Act festgelegt. Aber wie steht es eigentlich mit KI in Unternehmen? Die ARAG Experten konnten Antonia Strohschen, Leiterin des Abteilungsreferats AI Accelerator bei der ARAG SE, für ein Interview gewinnen und Fragen zum Einsatz von KI in Unternehmen und der damit verbundenen Verantwortung stellen. Warum sollten sich auch Unternehmen mit KI beschäftigen? Antonia Strohschen: Unternehmen kommen nicht daran vorbei, sich mit KI zu beschäftigen, weil sie in einer immer digitaleren Welt wettbewerbsfähig bleiben müssen. KI hilft…
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ARAG, stimmt das?
Ist Musikhören im Straßenverkehr erlaubt? Immer wieder wird ein Grundsatzurteil aus Zeiten des Walkmans herangezogen. Doch so alt es ist – es bleibt gültig. 1987 entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: Ss 12/87), dass Kopfhörer beim Radfahren untersagt sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu hoch ist. Aber auch beim Autofahren ist laute Musik tabu. In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu „Wer ein Fahrzeug führt, hat dafür zu sorgen, dass seine Sicht und sein Gehör nicht beeinträchtigt werden.“ (23 Absatz 1). Musikhören beim Radeln oder Autofahren ist also grundsätzlich erlaubt. Aber die Lautstärke muss so eingestellt sein, dass Umgebungsgeräusche wie Klingeln, Hupen oder Martinshörner weiterhin wahrgenommen werden können. Wer die Musik zu…
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Aufwachen am Urlaubsort
Mit einem Nachtzug durch Europa zu reisen, klingt im ersten Moment fast wie Nostalgie. Dabei ist diese Variante topaktuell und erfährt schon allein deshalb einen neuen Hype, weil die Eisenbahn das nachhaltigste Verkehrsmittel für lange Strecken ist. Rund 35 Prozent aller Deutschen haben schon einmal den Nachtzug genutzt, weitere 30 Prozent können es sich gut vorstellen. So haben diverse Länder vor allem ihre grenzüberschreitenden Overnight-Verbindungen in den letzten Jahren weiter ausgebaut. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit einem Überblick, der vielleicht zu neuen Urlaubsideen anregt. Welches sind die Vorteile eines Nachtzugs? Tobias Klingelhöfer: In der Tat ist der Nachtzug eine attraktive Variante zum Fliegen. Nachhaltig und zu überschaubaren Preisen, dazu ohne großen Zeitverlust unterwegs…
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Kein Freifahrtschein für Handy-Videos
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Smartphone-Videos von aktuellen Ereignissen nicht einfach ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen, auch wenn ihnen der künstlerische Anspruch fehlt. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Privatperson im Juni 2024 ein Hochwasserereignis mit dem Handy gefilmt. Im Video war der spektakuläre Zusammenbruch einer Lärmschutzwand zu sehen. Die Aufnahmen wurden noch am selben Tag exklusiv an eine Nachrichtenagentur übertragen. Dennoch nutzte ein anderes Medienunternehmen Standbilder des Clips später kommerziell, hatte aber keine Lizenz. Die Nachrichtenagentur klagte und bekam Recht. Denn obwohl es sich bei dem Video nicht um ein sogenanntes Filmwerk mit schöpferischer Gestaltung handelt, war der urheberrechtliche Schutz dennoch gegeben. Entscheidend sei laut Gericht nicht, ob…
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Gilt ein zerrissenes Testament?
Mit dem Durchreißen eines Testaments gibt der Erblasser zu verstehen, dass er es widerrufen will. Daran ändert laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt auch die anschließende Verwahrung des Schriftstücks in einem Schließfach nichts (Az.: 21 W 26/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…