• Verbraucher & Recht

    Night fever, night fever

    . Unfreiwillig übers Parkett gerutscht Aus dem feucht-fröhlichen Abend mit Tanz und Musik wurde für die Disko-Besucherin ein zweiwöchiger Krankenhausaufenthalt mit mehrfachen Operationen am Bein. Sie war am Rande der Tanzfläche auf einer Getränkepfütze ausgerutscht und hatte sich diverse Knochenbrüche zugezogen. Die Behandlungskosten von 37.000 Euro wollte sich ihre Krankenkasse von der Betreiberin des Clubs wiederholen. Ihrer Meinung nach war sie für die Sicherheit der Gäste zuständig und musste in diesem Rahmen auch dafür sorgen, dass die Tanzfläche nicht rutschig ist. Während die Richter in erster Instanz anderer Ansicht waren, stimmte das Oberlandesgericht Karlsruhe der Krankenkasse zu und die Disko-Betreiberin musste die Kosten erstatten. Die ARAG Experten weisen darauf hin,…

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    Versicherungen: Gemeinsam günstiger

    Die klare Mehrheit der Deutschen ist der Meinung, man sollte aus Liebe heiraten. Gleichzeitig sind 20 Prozent der Ansicht, dass auch steuerliche Vorteile ein guter Grund für eine Eheschließung sein können. Um ganz unromantisch bei den finanziellen Vorteilen einer Hochzeit zu bleiben: Ehepartner können eine Menge Geld sparen, wenn sie einen Blick in ihre Versicherungsverträge werfen. Denn oft reicht eine Police für beide Partner völlig aus. Bei welchen Versicherungen das der Fall ist, erklären die ARAG Experten. Genügt eine Hausratversicherung für den doppelten Hausrat? Egal, wie umfangreich und exklusiv der Hausrat ist – eine Police genügt, wenn Partner – ob verheiratet oder nicht – zusammenziehen. In der Regel bleibt die ältere beider…

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    Monatsanfang ist entscheidend für Kindergeld

    Das Kindergeld bekommt, wer am Monatsanfang vorrangig kindergeldberechtigt ist. Der Bundesfinanzhof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass ein Wechsel der Berechtigung im laufenden Monat daran nichts mehr ändert (Az.: III R 5/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel…

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  • Verbraucher & Recht

    Kein doppelter Urlaub

    Hat ein zu Unrecht gekündigter Arbeitnehmer einen anderen Job aufgenommen, muss er sich während des Doppelarbeitsverhältnisses vom neuen Arbeitgeber erhaltenen Urlaub auf Urlaubsansprüche gegen seinen alten Arbeitgeber anrechnen lassen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, welcher damit seine frühere Rechtsprechung bekräftigt hat (Az.: 9 AZR 230/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story…

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    Schadensersatz für Baum

    Wer einen 70 Jahre alten Baum eines Nachbarn zerstört, muss laut ARAG Experten Schadensersatz leisten. Ob er dabei relativ günstig wegkommt oder den Wert eines Mittelklassewagens einkalkulieren muss, hängt auch vom Baum ab. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main macht die Entscheidung unter anderem davon abhängig, welche Funktion der Baum für das Grundstück hatte (Az.: 9 U 35/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle…

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    Heute schon geIGeLt?

    Gesundheit ist für  84 Prozent der Deutschen  das höchste Gut. Das weiß man spätestens, wenn sie gefährdet ist. Aber auch ohne bereits von Krankheit und Schmerzen geplagt zu sein, ist vielen klar, dass eine gute Vorsorge vor Schlimmerem bewahren kann. Einige Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, viele fallen jedoch unter die sogenannte IGel (individuelle Gesundheitsleistungen)-Regelung. ARAG Experten klären auf. IGeL – was ist das? Unter IGeL werden die Leistungen zusammengefasst, die nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Dabei handelt es sich um Selbstzahlerleistungen für Maßnahmen, für die es laut  Sozialgesetzbuch  keinen Beleg gibt, dass sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und die das Maß des Notwendigen überschreiten.…

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    Sommerkrach macht Nachbarn wach

    Des einen Freud, des anderen Leid – es gibt wenige Dinge, bei denen diese Differenzen deutlicher werden als beim Feiern, vor allem im Freien. Während die einen die Nacht zelebrieren, liegen in der Umgebung diverse Leute wach, weil sie durch den Krach kein Auge zu bekommen. Im besten Fall wird das als Ausnahme toleriert, bei Wiederholungen beschwert man sich und irgendwann klingelt die Polizei. Gut ist es, vorher zu wissen, was man eigentlich darf und was nicht. ARAG Experten gehen dazu ins Detail. Gelten andere Ruhezeiten auf Terrasse und Balkon? Gegenseitige Rücksichtnahme ist gerade bei nahem Miteinander das A und O. Die Beeinträchtigung der Umgebung in Grenzen zu halten, sowohl…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Das ist neu beim Elterngeld

    Zum 1. April 2024 wurden die Einkommensgrenzen des Elterngelds neu geregelt. Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung für das bisherige Einkommen und soll Verdienstausfälle in der Zeit nach der Geburt eines Kindes kompensieren, wenn Elternteile ganz oder teilweise aus dem Berufsleben aussteigen. Was genau sich geändert und welche Auswirkungen es im Geldbeutel hat, erläutern die ARAG Experten. Wer ist anspruchsberechtigt? Nicht die Höhe der Zahlungen, sondern die Menge der Anspruchsberechtigten hat sich verändert. So erhalten nach den neuen Regelungen Eltern, deren Kinder nach dem 31. März 2024 zur Welt kamen, nur dann Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen 200.000 Euro nicht übersteigt. Ab April 2025 wird diese Grenze noch eine Stufe…

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  • Verbraucher & Recht

    Cannabis: Vom verbotenen Kraut zur Balkonpflanze

    Cannabis war bisher die am häufigsten konsumierte illegale Droge in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum legalisiert. Darf man jetzt also bekifft Autofahren? Oder vor der Mathearbeit einen Joint rauchen? Können jetzt Geranien vom Balkon durch immergrüne Hanf-Pflanzen ersetzt werden? Und wie sieht es mit dem Rauchen von Gras in der Öffentlichkeit aus? Die ARAG Experten mit einem Überblick über das neue Cannabisgesetz, das zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Cannabis in Zahlen Laut  Bundesgesundheitsministerium  haben 4,5 Millionen Erwachsene wenigstens einmal Cannabis konsumiert. Dabei kiffen mit knapp elf Prozent mehr Männer als Frauen, bei denen der Anteil bei knapp…

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  • Verbraucher & Recht

    Sofortige Annahme eines Aufhebungsvertrages als Bedingung

    Ob ein Aufhebungsvertrag unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen ist, ist nach Auskunft der ARAG Experten laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Allein der Umstand, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme des Angebots abhängig mache, stelle für sich genommen keine Pflichtverletzung dar, auch wenn dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit verbleibe noch er Rechtsrat einholen könne (Az.: 6 AZR 333/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das Urteil des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit…

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