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Apothekenreform: Das ändert sich für Patienten
Die Apotheke vor Ort soll künftig deutlich mehr können als nur Medikamente abzugeben und zu beraten. Mit der nun vom Bundesrat gebilligten Apothekenreform erhalten Apotheken zusätzliche Aufgaben und Befugnisse. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung wohnortnah zu stärken, Wartezeiten zu verkürzen und Patienten insbesondere in ländlichen Regionen einen schnelleren Zugang zu bestimmten Gesundheitsleistungen zu ermöglichen. Die ARAG Experten erläutern, welche Neuerungen Verbraucher konkret erwarten können. Mehr Gesundheitsleistungen direkt in der Apotheke Für viele Menschen dürfte die wichtigste Änderung sein, dass Apotheken künftig ein breiteres Angebot an Gesundheitsleistungen bereitstellen können. Bislang waren Schutzimpfungen in Apotheken auf Grippe und Corona beschränkt. Künftig dürfen Apotheker und Pharmazeutisch-technische Assistenten nach entsprechender Qualifikation grundsätzlich alle Impfungen…
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Erbe annehmen oder ausschlagen: Regeln und Folgen
Ein Erbfall bringt nicht nur Erinnerungen, sondern auch wichtige rechtliche Entscheidungen mit sich. Für viele Hinterbliebene stellt sich zunächst die Frage, ob ein Erbe tatsächlich Vermögen bedeutet oder finanzielle Risiken birgt. Besonders bei möglichen Schulden, kurzen Fristen und unklaren Vermögensverhältnissen hilft es, die Handlungsmöglichkeiten zu kennen. Die ARAG Experten erläutern, wie Erben richtig vorgehen, welche Optionen bestehen und welche Fehler vermieden werden sollten. Wann wird ein Erbe automatisch angenommen? Viele Erben wissen nicht, dass ein Nachlass auch ohne ausdrückliche Erklärung als angenommen gilt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bereits bestimmtes Verhalten rechtlich als Annahme gewertet wird. Dazu zählt etwa einen Erbschein zu beantragen, Wertgegenstände zu verkaufen oder Bankgeschäfte…
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Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird
Musik verbindet, kann aber schnell zum Streitfall werden. Vor allem, wenn es Nachbarn gibt. Wie lange also darf in der Mietwohnung geübt werden? Müssen Nachbarn Klavierklänge, Schlagzeug oder trompetende Kinder hinnehmen? Und wann wird aus musikalischer Leidenschaft eine Ruhestörung mit rechtlichen Folgen? Die ARAG Experten zeigen, welche Regeln für Lautstärke, Übungszeiten und Nachbarschaftsfrieden gelten, und warum Gerichte oft zwischen Kunstfreiheit und Ruhebedürfnis vermitteln müssen. Wie häufig darf in einer Wohnung musiziert werden? Wer ein Instrument erlernt, muss auch üben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen. Hier hat der Bundesgerichtshof als Richtwert zwei bis drei Stunden an Werktagen…
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Arbeiten bei Hitze: Welche Rechte Beschäftigte haben
Sommerliche Temperaturen wünschen sich im Urlaub viele. Doch im Job können sie schnell zur Belastung werden. Steigende Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung oder stickige Räume fordern Beschäftigte heraus. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber treffen müssen und welche Rechte Arbeitnehmer haben. Die ARAG Experten mit einer rechtlichen Einordnung. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in den heißen Monaten? Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren schützen. Diese Pflicht ergibt sich laut ARAG Experten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 618). Dazu gehört neben dem Schutz vor übermäßiger Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung beispielsweise auch das Bereitstellen von Wasser oder anderen geeigneten Getränken. Welche Regeln gelten für Arbeitnehmer, die überwiegend draußen…
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Rückerstattung wegen fehlender Fußball-Tickets
Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Amtsgericht München, dass ein Kunde Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des Reisepreises hat, wenn der Anbieter die zugesagte Reiseleistung nicht erbringt. Im konkreten Fall wurden weder Eintrittskarten zu einem Champions-League-Spiel nach Istanbul noch Flüge und weitere Leistungen für ein Fußballspiel bereitgestellt, sodass der Kunde berechtigt war, ohne Frist vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter konnte seine Gegendarstellung nicht ausreichend belegen und auch ein Verweis auf angebliche Geschäftsbedingungen half ihm nicht, da deren Inhalt und Einbeziehung nicht nachvollziehbar dargelegt wurden. Deshalb sprach das Gericht dem Kläger die vollständige Rückzahlung zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung…
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Urne zieht nicht mit um
Das Verwaltungsgericht Gießen hat laut ARAG Experten entschieden, dass die Umbettung einer Urne in der Regel einen besonderen sachlichen Grund erfordert und nicht allein mit einem Wohnsitzwechsel gerechtfertigt werden kann. Im konkreten Fall wollte eine Witwe die Urne ihres verstorbenen Mannes nach ihrem Umzug in eine andere Gemeinde verlegen lassen, konnte jedoch keinen ausreichenden Grund darlegen. Weder persönliche Belastungen noch familiäre Konflikte reichten nach Auffassung des Gerichts aus, um die Totenruhe zu durchbrechen. Zudem sei nicht sicher feststellbar gewesen, dass der Verstorbene selbst eine Umbettung gewollt hätte. Das Gericht betonte, dass andernfalls die Gefahr bestehe, dass Urnen bei jedem Umzug erneut verlegt würden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sie…
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Darf eine Rückkehr ins Büro angeordnet werden?
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf, welches urteilte, dass Arbeitnehmer allein aufgrund langjähriger Praxis oder interner Regelungen keinen Anspruch auf Homeoffice haben. Solche Vorgaben stellen meist nur einen Rahmen dar und stehen unter dem Vorbehalt des Arbeitgebers. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter grundsätzlich wieder ins Büro zurückholen, weil sie den Arbeitsort im Rahmen ihres Direktionsrechts festlegen können. Im konkreten Fall hielt das Gericht die Rückkehranordnung ins Büro jedoch für unwirksam, weil der Arbeitgeber nicht ausreichend begründen konnte, warum die stärkere Präsenz des Mitarbeiters tatsächlich geeignet sein sollte, die behaupteten organisatorischen Probleme zu lösen (Az.: 3 Ca 6587/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung…
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Mietwagen im Ausland: So vermeiden Reisende Ärger
Spontan zum versteckten Strand, ins Bergdorf abseits der Touristenpfade oder einfach bequem vom Flughafen ins Hotel: Auch im Urlaub ermöglicht das Auto maximale Flexibilität. Doch zwischen Buchung, Fahrzeugübernahme und Rückgabe lauern immer wieder Missverständnisse, Zusatzkosten und vertragliche Fallstricke. Wer vorab auf einige Punkte achtet, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und die Reise deutlich mehr genießen. Die ARAG Experten mit einem Überblick. Der günstigste Preis ist nicht immer das beste Angebot Wer einen Mietwagen bucht, schaut meist zuerst auf den Preis. Doch ein besonders günstiges Angebot ist nicht automatisch ein gutes Angebot. Häufig fehlen in vermeintlichen Schnäppchen wichtige Leistungen, etwa ein ausreichender Versicherungsschutz oder faire Tankregelungen. Daher raten die ARAG Experten genau…
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Ein Klick genügt: Widerruf wird einfacher
Ab dem 19. Juni wird es für Verbraucher deutlich einfacher, Online-Verträge zu widerrufen. Händler müssen dann einen Widerrufsbutton bereitstellen. Damit soll der Rücktritt von Verträgen genauso unkompliziert werden wie ihr Abschluss. Was sich konkret ändert und worauf Käufer achten sollten, erläutern die ARAG Experten. Was ist am Widerrufsbutton neu? Bislang war der Widerruf eines Online-Vertrags oft umständlich. Formulare mussten gesucht, E-Mails formuliert oder Fristen genau geprüft werden. Mit dem neuen Widerrufsbutton wird dieser Prozess deutlich vereinfacht. Künftig genügt ein klar gekennzeichneter Klick auf der Website des Anbieters, um den Widerruf zu erklären. Der Button muss leicht zugänglich und eindeutig formuliert sein, beispielsweise mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“. Versteckte oder missverständliche…
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Sommer 2026: Neue Regeln für Urlauber
Wer in diesem Jahr verreist, sollte genauer hinschauen: Neue Gesetze, politische Entwicklungen und steigende Kosten verändern den Urlaub spürbar. Ob mögliche Flugausfälle durch Krisen oder strengere Regeln in beliebten Ferienregionen – die ARAG Experten zeigen, welche Neuerungen auf Reisende zukommen. Erstattung für gestrichene Flüge? Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Urlauber, die ihre Ferien im asiatischen Raum verbringen wollen, damit rechnen müssen, dass Flüge aufgrund des Irankrieges gestrichen werden. In dem Fall haben betroffene Passagiere einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der Europäischen Union (EU) hat oder der Flug von einem Flughafen in der EU startet. Wann der Flug gebucht wurde, spielt für…