• Mobile & Verkehr

    Parken auf Carsharing-Parkplatz

    Das Ordnungsamt darf einen privaten Pkw, der unberechtigt auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellt worden ist, kostenpflichtig abschleppen lassen. Laut ARAG Experten sah das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Abschleppen auch ohne eine konkrete Behinderung eines Carsharing-Fahrzeugs als verhältnismäßig an (Az.: 14 K 491/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Düsseldorf . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…

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  • Mobile & Verkehr

    Blitzermarathon: Bitte lächeln!

    Die ARAG Experten weisen alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie in der Woche vom 15. bis 21. April 2024 mit zahlreichen Verkehrskontrollen rechnen müssen. An der gemeinsamen Aktionswoche gegen Raser nehmen fast alle Bundesländer teil. Vor allem am Freitag müssen Temposünder von morgens bis in die späten Abendstunden mit Blitzern und zahlreichen mobilen Kontrollen rechnen. Laut ARAG Experten blitzt es in der sogenannten „Speed-Week“ vor allem in gefährdeten Zonen wie etwa vor Schulen oder Altersheimen. Vor Blitzer-Warn-Apps oder dem Beifahrer-Trick, bei dem der Beifahrer die Blitzer-App auf seinem Handy hat, warnen die ARAG Experten. Wer sich so absichern will, muss tief in die Tasche greifen, wenn er erwischt wird, denn…

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  • Verbraucher & Recht

    Wenn Enthusiasmus am Arbeitsplatz der Langeweile weicht

    Ein neues Phänomen? Nein! Die stille oder auch innere Kündigung hat mit "Quiet Quitting" nur einen neuen Namen und damit mehr Aufmerksamkeit bekommen – forciert sicher durch eine jüngere Generation, die andere Ansprüche an den künftigen Arbeitplatz stellt. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer informiert über die rechtlichen Aspekte dieser Arbeitshaltung. Was genau versteht man unter „Quiet Quitting“? Tobias Klingelhöfer: In Deutschland haben wir diese Form der Haltung am Arbeitsplatz immer mit „innerer Kündigung“ oder auch mit „Dienst nach Vorschrift“ benannt. Der Hintergrund dieses Verhaltens kann unterschiedlich sein. Es kann dann entstehen, wenn der Arbeitnehmer sich nicht mehr wertgeschätzt, gefordert oder gefragt fühlt. Die daraus resultierende Demotivation und Antriebslosigkeit geschieht eher unterbewusst. Der…

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  • Verbraucher & Recht

    Veronika, der Lenz ist da…

    Ist der Frühling endlich da, zieht es viele Menschen nach draußen. Dabei gehören vor allem Balkon und Terrasse zu den Lieblingsorten: Dort wird gebuddelt, gepflanzt, gechillt, gegrillt, geschnackt und genossen. Die ARAG haben sich einmal angesehen, was mietrechtlich kein Problem ist und welche Tabus es gibt. Was sagt das Mietrecht zur Nutzung von Balkon und Terrasse? Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Balkone und Terrassen mit zur vermieteten Wohnung gehören. Daher haben Mieter hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Man darf dort also auf jeden Fall Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen. Mieter dürfen natürlich auf dem Balkon auch Wäsche trocknen, essen, trinken oder…

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  • Verbraucher & Recht

    Das Recht auf einwandfreie Ware

    Die meisten haben es sicher schon einmal erlebt – man freut sich über einen neu gekauften Artikel, verwendet ihn einmal und schon ist er defekt. Noch enttäuschender ist es, wenn bestellte Ware bereits kaputt zu Hause ankommt. Der einzige Trost: Die Verbraucherrechte sind klar geregelt und der Verkäufer ist in der Pflicht, diesen Mangel auszugleichen. ARAG Experten informieren, welche Schritte dabei zu tun sind. Was steht dem Käufer zu? Der Verbraucher hat mit dem Abschluss des Kaufvertrages – dieser kommt mit der Online-Bestellung oder dem Kaufvorgang im Geschäft zustande – ein Anrecht auf den Erhalt einer mängelfreien Sache. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ebenso wie das Vorgehen, wenn der…

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  • Verbraucher & Recht

    Sportlich durchstarten im Alter

    Gerade im Alter ist regelmäßige körperliche Aktivität für die Gesundheit und das Wohlbefinden von großer Bedeutung. Seniorensport trägt unter anderem dazu bei, die körperliche Fitness zu erhalten oder sogar zu verbessern, das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu reduzieren, die kognitiven Funktionen zu fördern und die Koordination zu verbessern. Darüber hinaus kann gemeinsamer Sport in der Gemeinschaft auch das richtige Gegenmittel gegen Einsamkeit im Alter sein. Also runter vom Sofa und rein ins sportliche Vergnügen! Über 60 und noch Mitglied im Sportverein werden? Die Bestandserhebung 2023 des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zeigt, dass knapp drei Millionen der männlichen und knapp zwei Millionen der weiblichen Einwohner Deutschlands über 60 Jahre offiziell Mitglied in einem Sportverein…

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  • Verbraucher & Recht

    Neue Betrugsmasche auf Booking.com

    Die ARAG Experten warnen vor einer neuen Betrugsmasche auf dem Reiseportal Booking.com. Dabei erschleichen sich Betrüger Zugang zu Konten von Hotelanbietern und fordern Kunden per Chat-Funktion auf, ihre Kreditkarteninformationen zu verifizieren. Ansonsten droht den Kunden die vermeintliche Stornierung der Hotel-Buchung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass seriöse Anbieter keinerlei sensible Kontodaten oder andere vertrauliche Informationen im Chat einer Homepage abfragen. Skepsis sollte auch angebracht sein, wenn Links mitverschickt werden, verbunden mit der Aufforderung, seine Daten dort zu bestätigen. Um sicherzustellen, dass mit der Buchung alles in Ordnung ist, raten die ARAG Experten, die Unterkunft direkt zu kontaktieren – am besten per Telefon oder E-Mail. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:…

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  • Verbraucher & Recht

    Hotelbett: Auf die Breite kommt es an

    Manchmal kommt es auf jeden Zentimeter an: Für einen erholsamen Urlaub sollte jeder Gast im Hotelbett schon mehr Platz haben als 70 Zentimeter. Dieser Überzeugung ist laut ARAG Experten zumindest das Amtsgericht Hannover und sprach einem unzufriedenen Reisenden rund 700 Euro zu (Az.: 471 C 6110/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein…

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  • Verbraucher & Recht

    Airline muss Kosten bei Zurückweisung zahlen

    Ein Unternehmen, das einen Asylsuchenden nach Deutschland befördert, muss nach Auskunft der ARAG Experten die Kosten tragen, die bei seiner Zurückweisung anfallen. Die Haftung ist laut Bundesverwaltungsgericht nicht durch einen "Standard" der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation begrenzt. Dieser sei nicht in deutsches Recht umgesetzt (Az.: 1 C 12.22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der…

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  • Verbraucher & Recht

    Handys: Nicht nur zum Daddeln

    Am 3. April 1973 wurde erstmals mit einem Handy telefoniert. Was im Herzen New Yorks mit einem ziegelsteingroßen Mobiltelefon begann, ist mittlerweile für die Mehrheit ein alltäglicher Begleiter geworden. Auch die Nutzung hat sich in den Jahrzehnten rigoros geändert. Statt zu telefonieren, wird vor allem in der jüngeren Generation gechattet, geliked und geteilt. Um herauszufinden, wozu das Smartphone noch genutzt wird, haben die ARAG Experten mit Unterstützung des Marktforschungsinstituts YouGov Schüler, Auszubildende und Studierende gefragt, wofür sie ihr Smartphone im (Hoch)Schulalltag nutzen. Mit durchaus ungewöhnlichen Ergebnissen. Spaß beiseite – es wird auch gearbeitet Über 90 Prozent der Befragten geben an, ihr Smartphone zu nutzen, während sie in der Uni oder…

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