Verbraucher & Recht

Novemberhilfen fließen ab sofort

Unternehmen, die Anfang November aufgrund des Teil-Shutdowns schließen mussten und Anspruch auf eine Umsatzentschädigung haben, können ab sofort online Anträge auf Novemberhilfe stellen. Die Gelder sollen schnell und unbürokratisch fließen. Berechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die gemäß der Länderverordnungen vom 2. November schließen mussten, wie z. B. Hotels, Restaurants oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Sie erhalten einen Zuschuss von 75 Prozent des jeweils durchschnittlichen Umsatzes im November 2019. Nach Auskunft der ARAG Experten erhalten auch Unternehmen die Novemberhilfe, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit einem geschlossenen Betrieb erwirtschaftet hätten. Zunächst erhalten Antragsteller einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe, maximal aber 10.000 Euro. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Anträge bis zum 31. Januar 2021 und nur über so genannte prüfende Dritte gestellt werden können, wie etwa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte.

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