Verbraucher & Recht

Partnervermittlung – Bezahlung nur im Erfolgsfall?

Sie wollte nicht nur einen Partner fürs Leben finden, er sollte auch standesgemäß sein. Daher war die adlige Immobilienverwalterin auch bereit, tief in die Tasche zu greifen und zahlte einer Partnervermittlung ein Honorar von 5.000 Euro. Das Geld verlangte sie nach einigen erfolglosen Treffen mit doch nicht passenden Herren zurück. Ihr Argument: Die sechs von der Agentur vorgeschlagenen Dates waren nicht elitär genug oder nur auf ein sexuelles Abenteuer aus. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ihre Bereitschaft, sich mit immerhin drei der sechs ausgewählten Männer zu treffen, gezeigt habe, dass die Vorschläge nicht völlig unpassend waren. Auch ihr Argument, die Auswahl sei nicht standesgemäß genug, konnten die Richter nicht nachvollziehen, da sich unter den Matches zwei Akademiker befanden (Amtsgericht München, Az.: 113 C 16281/18).

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