Verbraucher & Recht

Veggieburger bleibt Veggieburger

Auch wenn ein Veggieburger nicht aus Fleisch besteht, darf er weiterhin die Bezeichnung ‚Burger‘ tragen. Das Europäische Parlament lehnte einen Antrag ab, der Begriffe wie z. B. ‚Wurst‘ und ‚Burger‘ nur für den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten sein. Bei Milchalternativen oder Milchfolgeprodukten, wie Käse, gelten künftig hingegen schon strengere Regeln. Der Begriff ‚Milch‘ war schon länger für Produkte vorbehalten, die aus der ‚Eutersekretion von Tieren‘ stammen. Nun sollen auch Beschreibungen wie etwa ‚Nachahmung‘ nicht mehr zulässig sein.
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