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Immobilienkauf: Das ändert sich 2021

Hauskäufer und Bauherren können sich freuen: Mit neuen Gesetzen und Regelungen will der Staat ihnen im kommenden Jahr den Weg ins Eigenheim erleichtern. Hier erfahren Sie, welche Neuerungen es 2021 geben wird!

Mehr Platz für das Familienleben und dazu noch ein schickes Home-Office: Allen wirtschaftlichen Unsicherheiten zum Trotz beflügelt die Corona-Krise bei vielen Deutschen den Wunsch nach den eigenen vier Wänden. Der Staat unterstützt den Traum vom eigenen Haus mit zahlreichen neuen Regelungen. Darauf können sich Immobilienkäufer 2021 einstellen:

Maklerprovision wird geteilt

Schon ab dem 23. Dezember 2020 gilt eine Neuregelung zur Maklercourtage. Bisher war es häufig so, dass die Verkäufer die gesamten Kosten auf die Immobilien- oder Grundstückskäufer abwälzten. Damit ist nun Schluss: Beauftragen Verkäufer und Käufer einvernehmlich einen Makler, so werden die Kosten geteilt. Beide Parteien zahlen dann jeweils die Hälfte.

Ob sich durch die Maßnahme die Gesamtkosten wirklich senken lassen, ist fraglich. Kritiker befürchten, dass Verkäufer die zusätzlichen Ausgaben einfach auf den Kaufpreis aufschlagen werden.

Erweiterung der Wohnungsbauprämie

Bausparer können sich 2021 über eine verbesserte Wohnungsbauprämie freuen: Ab Januar erhöhen sich nicht nur die staatlichen Zulagen, sondern auch die Einzahlungs- und Einkommensgrenzen. So sollen mehr Bürger von der Förderung profitieren. Die maximal geförderte Sparleistung steigt bei Singles von 512 Euro auf 700 Euro und bei verheirateten Paaren von 1.024 Euro auf 1.400 Euro. Die Einkommensgrenzen liegen zukünftig bei 35.000 Euro für Alleinstehende bzw. bei 70.000 Euro für Paare. Die Wohnungsbauprämie selbst wird von 8,8 auf 10 Prozent angehoben.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Neuigkeiten gibt es auch von der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Die Förderprogramme beider Institutionen werden in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gebündelt und neu organisiert. Es gibt dann nur noch drei Teilprogramme, die einfacher zugänglich und zudem flexibler sind. An den Fördersätzen wird sich nichts ändern. Für den besondere Einsatz von erneuerbaren Energien und für besonders nachhaltige Bauvorhaben soll es aber eine Extra-Förderung geben. Erstmals werden auch Smart-Home-Systeme als Einzelmaßnahme förderfähig.

Verlängerung des Baukindergelds

Das Baukindergeld geht in die Verlängerung: Da sich aufgrund der Corona-Pandemie viele Vorgänge verzögerten, wird die Frist für das Vorliegen von Baugenehmigungen und Kaufverträgen um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bei nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben muss der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen.

CO2-Bepreisung

Ab 2021 wird das Heizen mit Öl oder Gas deutlich teurer. Grund dafür ist die CO2-Abgabe, die die Unternehmen zahlen müssen. Das hat Auswirkungen auf die Wahl des Heizungssystems. Wer hohe Zusatzkosten vermeiden möchte, sollte auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpe oder Holzheizung setzen.

Mit Town & Country Haus immer gut beraten

Ob Fragen zur Förderungen oder zum energiesparenden Bauen: Die Town & Country Partner vor Ort kennen die aktuellen Vorschriften und stehen Bauherren mit Rat und Tat zur Seite. Auf Wunsch werden Häuslebauer auch vom bankenunabhängigen Finanzierungsservice bei der Finanzierungsplanung oder vom Town & Country Partner bei der Grundstückssuche unterstützt. 

Über die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2019 verkaufte Town & Country Haus mit über 300 Franchise-Partnern 4.367 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 957 Millionen Euro. Mit 3.006 gebauten Häusern 2019 und deutlich mehr als 37.500 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.

Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de

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