Verbraucher & Recht

Reisemobil-Hersteller Hymer redet Fiat-Abgasskandal klein

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und die Aktivitäten und ersten Klagen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen den Autobauer haben jetzt die Hersteller von Reise- und Wohnmobilbranche sowie Fiat hochgeschreckt. In einem Schreiben der Hymer GmbH an Händler informiert die Hymer-Geschäftsleitung darüber, dass FCA versichere, dass die „gelieferten FCA-Dieselmotoren nicht mit verbotenen Abschalteinrichtungen ausgerüstet sind“. Hymer bittet um eine enge Zusammenarbeit und weiß dabei auch den Deutschen Caravaning Handelsverband im Boot. Die von FCA gemachte Beteuerung hält jedoch der Realität kaum Stand. Die US-Umweltbehörde EPA, das Kraftfahrt-Bundesamt und die Deutsche Umwelthilfe haben eindeutig festgestellt, dass Multijetmotoren die Abgasreinigung manipulieren. Der Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt das Schreiben von Hymer und eines von Dethleffs vor. FCA beliefert die Reise- und Wohnmobil-Branche mit Motoren vom Typ Multijet.

Scheinheilige Schreiben von Hymer an Händler

Die Verunsicherung der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler ist riesengroß. Der Konzern verkauft seine Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Der Verdacht, dass die Diesel vom Typ Multijet das Abgaskontrollsystem massiv manipulieren, ist bereits seit 2016 dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Bundesverkehrsministerium bekannt. Am Europäischen Gerichtshof ist deshalb seit 2018 eine Klage gegen Italien und seit 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig. 2016 intervenierte der Hersteller Knaus Tabbert beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer, damit die Reise- und Wohnmobile trotz dreckiger Motoren eine vorläufige Typengenehmigung erhielten. Sogar der Verband der Hersteller war eingebunden.

Kurz um: Führende Köpfe in der Branche haben von der Manipulation gewusst. Die Schreiben der Hymer GmbH vom September und November 2020 an die Händler ist daher aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer an Scheinheiligkeit kaum noch zu überbieten. Hymer bezieht sich darin auf die Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am 22. Juli 2020 von FCA-Büroräumen. Kein Wort davon, was seit 2016 im Abgasskandal von Fiat sich bereits ereignet hat. Was genau steht in dem Schreiben an die Hymer-Vertriebspartner vom 12. November 2020?

  • Hymer zitiert Fiat, dass die an Hymer „gelieferten FCA-Dieselmotoren nicht mit verbotenen Abschalteinrichtungen ausgerüstet sind; und die geltenden EU-Vorschriften vollumfänglich erfüllen.“
    Anmerkung: Die US-Umweltbehörde hat in Fahrzeugen von Fiat Chrysler jedoch genau das festgestellt. Beinahe eine Million Fahrzeuge musste Fiat umrüsten lassen. Die Katalysatoren wurden ausgetauscht, damit die Grenzwerte eingehalten werden können. Auch wenn Fiat mit den US-Behörden einen Vergleich über 800 Millionen US-Doller geschlossen hat, läuft das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen weiter.
  • Das Unternehmen IVECO, deren Büroräume ebenfalls durchsucht wurden, arbeite mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
    Anmerkung: Das haben VW und Daimler auch immer wieder erzählt. Selbst fünf Jahren nach dem Beginn des Skandals bei VW sind die Ermittlungen immer noch nicht abgeschlossen und VW hält den eigenen Ermittlungsbericht unter Verschluss.
  • Nach Hymers Informationen laufen noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. „Es wurden bisher keine belastenden Informationen veröffentlicht.“
    Anmerkung: Das ist auch völlig normal, dass die Behörden zu laufenden Verfahren in der Regel nichts veröffentlichen. Die Aussage von Hymer lässt sich als Worthülse bezeichnen.
  • Als nächstes wird auf die „vereinzelte Presseberichterstattung“ und die Aktivitäten von Dr. Stoll & Sauer verwiesen, die dazu führten, dass Händler Post von Verbrauchern und Anwälten erhalten haben.
    Anmerkung: Über die Durchsuchungen und die hohe Anzahl von Anzeigen gegen FCA von Verbrauchern haben übrigens beinahe alle Medien im Sommer und Herbst 2020 in Deutschland berichtet. Von „vereinzelt“ kann daher keine Rede sein.
  • Hymer bittet dringendst seine Händler um Zusammenarbeit, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Der Deutsche Caravaning Handelsverband sei unterrichtet worden. Wörtlich heißt es: „Uns erscheint es sehr wichtig, dass alle Schritte im Zusammenhang mit dieser Thematik eng und partnerschaftlich abgestimmt werden. Wir sind daher auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen.“

Das Schreiben von Hymer macht klar, dass es dem Unternehmen einzig und alleine darum geht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Und das natürlich auf Kosten der Verbraucher, die überteuerte Fahrzeuge erworben haben, die über keine rechtmäßige Typgenehmigung verfügen und die letztlich auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht mehr die erwünschten Preise erzielen werden. Die Verbraucher sind daher massiv geschädigt worden. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.


Tricksereien im Fiat-Abgasskandal von Herstellern und Händlern

Wie schon beim Abgasskandal von VW greifen die Beteiligten rund um den Dieselskandal bei Fiat Chrysler auch wieder in die juristische Trickkiste, um Verfahren in die Länge zu ziehen und auf diese Weise sich womöglich in die Verjährung zu retten oder den später zu zahlenden Schadensersatz durch die weitere Nutzung der Fahrzeuge zu drücken. Folgende Tricks werden angewandt:

  • Fiat versucht die Zustellung der Klage zu behindern. Dabei ist klar, dass Verbraucher in dem Land gegen die Autobauer klagen können, in dem sie die Fahrzeuge auch gekauft haben. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem grundlegenden Urteil im Sommer 2020 bei einem VW-Verfahren festgestellt.
  • Auch beliebt ist folgende Verzögerungstaktik: Händler und Fiat monieren das Fehlen einer Original-Vollmacht, die der Mandant der Kanzlei ausgestellt hat. Üblicherweise wird eine Kopie der Vollmacht dem Anspruchsschreiben beigelegt.

Dethleffs Fragen-und-Antworten-Katalog für Vertriebspartner

Was auch in der Branche derzeit kursiert, ist ein Katalog mit Fragen und Antworten für die Händler, falls sie mit Verbrauchern und Klagen konfrontiert werden. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt ein solcher Katalog von der Firma Dethleffs vor. Hier ein paar Auszüge:

  • „Bei den Ermittlungen handelt es sich derzeit um einen Verdacht. Erst wenn bewiesen wäre, dass tatsächlich eine Abschalteinrichtung verbaut wurde, liegt ein Mangel vor. Eine Rückabwicklung ist grundsätzlich nur bei einem nachgewiesenen Mangel möglich.“
  • Diese Formulierung kann zum Eigentor werden. Tests der Deutschen Umwelthilfe, KBA und ADAC lassen keinen anderen Schluss zu, dass in den Motoren Abschalteinrichtungen verbaut worden sind. Das Unternehmen Bosch hat gegenüber dem KBA die Lieferung solcher Einrichtungen bestätigt.
  • Dann empfiehlt Dethleffs seinen Partnern folgenden zusätzlichen Hinweis in die verbindlichen Bestellungen und in die Auftragsbestätigungen mit dem Endkunden aufzunehmen: „Nach Presseberichten sollen derzeit Ermittlungsverfahren u.a. gegen Fiat und IVECO wegen illegaler Abschalteinrichtungen eingeleitet sein. Darauf weisen wir Sie hiermit ausdrücklich hin. Uns ist nicht bekannt, ob das zum Kauf angebotene Fahrzeug von den Ermittlungen betroffen ist.“
    Wie die Ereignisse vom Sommer 2016 zeigen war es Teilen der Branche durchaus bekannt, dass die Fahrzeugmotoren manipuliert waren.

Wer kann im Diesel-Abgasskandal von Fiat verklagt werden?

Gerade bei den Reise- und Wohnmobilen ist es für Verbraucher auf den ersten Blick nicht ersichtlich, wer denn nun für den Skandal zur Rechenschaft gezogen werden kann. Gegen den Motorenlieferanten Fiat, den Hersteller, den Händler und sogar die Bundesrepublik Deutschland können Klagen gerichtet werden.

Verjährung zwingt im Fiat-Skandal zum schnellen Klagen

Ein Grund, warum die Autobauer im Abgasskandal bei der Aufklärung wenig bis gar nicht mithelfen, ist das Thema Verjährung. Zieht sich die öffentliche und juristische Aufarbeitung in die Länge und ist keine Klage eingereicht, kommt beispielsweise Fiat günstig davon und der mögliche Betrug am Verbraucher und der Umwelt hat sich rentiert. Hier ein kurzer Abriss, was der Verbraucher beim Thema Verjährung beachten muss:

  • Wer noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs ist, muss umgehend handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wann der Verbraucher von der Manipulation erfahren hat. Ganz wichtig: Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs zu laufen.
  • Hinsichtlich der Ansprüche gegen die Hersteller tritt die Verjährung kenntnisabhängig ein. Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise Kenntnis vom Skandal hätte haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob er von der Manipulation tatsächlich Kenntnis hatte oder nicht. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation durch Fiat berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgaskanal annehmen, dass Verbraucher spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Kenntnis haben müssen. Dann würden ihre Ansprüche Ende Jahr 2021 verjähren. Die Kanzlei empfiehlt daher den geschädigten Verbrauchern, nicht weiter abzuwarten und die Ansprüche dringend geltend zu machen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Was Dr. Stoll & Sauer im Abgasskandal von Fiat unternimmt

  1. Am 1. August 2020 richtet Dr. Stoll & Sauer eine Webseite für Verbraucher mit Informationen rund um den Skandal ein. Die Seite wird ständig aktualisiert.
  2. Am 3. August 2020 reicht Dr. Stoll & Sauer die erste Klage im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg ein.
  3. Anzeige wegen Betrugs gegen die Robert Bosch GmbH am 8. Oktober 2020 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bosch hatte die Abschalteinrichtungen für die Fiat-Motoren geliefert und den Autobauer beim Kraftfahrt-Bundesamt angeschwärzt. Aus Sicht der Kanzlei liegt hier eine Tatbeteiligung an einem Betrug vor.
  4. Aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und Schriftwechseln geht hervor, dass die Behörde bereits 2016 wusste, dass im Fiat-Motor Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulierte. Trotzdem hat die Behörde Wohnmobile mit diesem Motor die Typengenehmigung womöglich auf Anordnung des Bundesverkehrsministeriums erteilt.Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Präsidenten des KBA Richard Damm mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 Auskunft und Akteneinsicht über den Vorgang und übersandte ihm einen Fragenkatalog.
  5. Im Skandal involviert ist auch der aktuelle Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und sein Vorgänger im Amt Alexander Dobrindt (beide CSU). Sie haben dafür gesorgt, dass Wohn- und Reisemobile eine Typengenehmigung erhalten, obwohl die Motoren mit illegaler Motorensteuerung ausgerüstet waren. Gegen beide sowie die Bundesrepublik Deutschland wird die Kanzlei im Namen von Mandanten Klage auf Schadensersatz erheben, falls sich die beiden Politiker nicht bereit erklären, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
  6. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 hat die Kanzlei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin und München gegen die beiden CSU-Politiker Andreas Scheuer und Alexander Dobrindt gestellt. Vorwurf: Beihilfe zum Betrug. Gemeinsam waren sie im Sommer 2016 dafür mitverantwortlich, den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler in die Reise- und Wohnmobilbranche hineingetragen zu haben.
  7. Gründung der Facebook-Gruppe „Fiat-Skandal Interessengemeinschaft“. Hier können sich betroffene Verbraucher Hilfe und Informationen abholen. Zudem kooperiert die Kanzlei mit der Gruppe „Abgasskandal Wohnmobile mit Fiat Ducato Motor der Baujahre 2014-2019“.
  8. Was ist aus dem Vertragsverletzungsverfahren mit der Nummer 20172044 gegen Italien geworden? Fiat Chrysler hat sich nicht an die Richtlinien zur Typengenehmigung gehalten und die italienische Zulassungsbehörde hat offensichtlich nichts dagegen unternommen. Die Kanzlei will deshalb in einem Schreiben vom 15. Oktober 2020 von der Kommission wissen, wie der Stand der Dinge bei dem Verfahren ist.
  9. Der YouTuber Ronny Neubert informiert die Camper-Szene auf seinem Kanal #Projekt SUNxxRISE99 wohnen#im#kasten über den Abgasskandal bei Fiat. Die Kanzlei unterstützt ihn dabei mit ihrem Wissen und ihrer Expertise.
  10. Im Interview mit dem Umweltexperten Axel Friedrich macht die Verbraucherkanzlei öffentlich, dass alle FCA-Motoren mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 im Abgasskandal verwickelt sind. Die Abgasmanipulationen begannen bereits im Jahr 2008.
  11. Stoll & Sauer hat im Oktober und November 2020 beim Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwei Reisemobile testen lassen. Die Ergebnisse sind schockierend: Wohnmobile der Hersteller Pilote und Dethleffs, die mit Fiat-Ducato-Motoren ausgerüstet sind, sprengen die gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Stickoxide. Fahrzeuge mit der Euroabgasnorm 5 überschreiten den Grenzwert für Leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9- bzw. 6,9-fache.
  12. Der Hersteller Knaus Tabbert ist dafür mitverantwortlich, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen verbaut worden sind. Aus diesem Grund hat Dr. Stoll & Sauer am 1. Dezember 2020 Klage gegen Knaus Tabbert am Landgericht Osnabrück eingereicht. Auf Intervention der Geschäftsleitung von Knaus Tabberts beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer erhielten die Fahrzeuge eine Typzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass die Motoren nicht genehmigungsfähig waren.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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