Verbraucher & Recht

Dieselskandal: OLG-Urteile gegen Audi wegen 3.0 TDI Motoren

Berlin / München 28.01.2020 Es wird enger für die Audi AG. Seit den Urteilen gegen die Volkswagen AG beobachtet Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der Verbraucherschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass diverse Oberlandesgerichte auch die Audi AG verurteilen.

Die Audi AG stellt im VW-Konzern die großen 3.0 TDI und 4.2 TDI Motoren her, die konzernweit in verschiedene Audi Modelle eingebaut werden, ebenso wie in den VW Touareg und Porsche Macan und Cayenne. Das Kraftfahrtbundesamt hat Aufwärmstrategien gefunden, die nahezu nur bei Durchlaufen einer Abgasprüfung nach dem NEFZ aktiviert werden. Diese Aufheizstrategien hat das KBA als illegale Abschalteinrichtung qualifiziert, was nach Meinung von CLLB Rechtsanwälte dazu führt, dass die Audi AG ihre Kunden genauso sittenwidrig geschädigt hat wie die Volkswagen AG die Eigentümer von Fahrzeugen mit dem berühmt-berüchtigten EA189 Motor. Derartige Fahrzeuge halten die Abgasgrenzwerte nur im Abgastest ein, oftmals aber nicht im realen Fahrbetrieb, weshalb das KBA eine Neuprogrammierung der Fahrzeugsoftware verpflichtend angeordnet hat.

Unter anderem die Oberlandesgerichte in Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz haben den Eigentümern betroffener Fahrzeuge mit den von Audi hergestellten Dieselmotoren Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zugesprochen. CLLB Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Audi-, Porsche und VW Touareg Eigentümern vertreten, erwarten weitere dahingehende Entscheidungen verschiedener anderer OLG-Senate.

Rechtsanwalt Bombosch empfiehlt allen Eigentümern der oben genannten Fahrzeuge mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6, die einen Rückruf erhalten haben, zeitnah einen versierten Anwalt mit der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zu beauftragen. CLLB Rechtsanwälte haben schon zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Audi AG erstritten. Dabei gilt grundsätzlich: Je teurer ein Auto war und je weniger Kilometer es auf dem Tacho hat, umso lukrativer gestaltet sich ein solches Verfahren.

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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