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Neue Branchenregel Metallbau: Passgenauer Arbeitsschutz für ein breites Tätigkeitsspektrum

 

Was im Altertum mit dem Schmieden von Eisen über dem Feuer begann, hat sich im Laufe der Jahrhunderte zu einem vielseitigen Industrie- und Handwerkszweig entwickelt: dem Metallbau. Beschäftigte dieser Branche übernehmen nicht nur klassische Metall- und Schlossereitätigkeiten, sondern auch die manuelle und maschinelle Bearbeitung sowie Montage verschiedener Verbundstoffe. Dabei sind sie in stationären Betrieben oder auf Baustellen im Einsatz. Ebenso vielseitig wie das Berufsbild sind aber auch die Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie entsprechende Präventionsmaßnahmen. Einen umfassenden Überblick darüber gibt die neue Branchenregel 109-607 "Metallbau" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Arbeitsschutz auf konkrete Situationen zugeschnitten

Die Publikation dient in erster Linie Unternehmerinnen und Unternehmern, Führungskräften, Aufsichtführenden, Betriebsräten sowie Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten der Branche als Nachschlagewerk für die wichtigsten Arbeitsschutzmaßnahmen, unterteilt in branchentypische Tätigkeiten und Arbeitsplätze. "Vor dem Einsatz bestimmter Arbeitsmittel, Maschinen oder Stoffe können sie nachlesen, was in ihrer speziellen Situation erforderlich ist", sagt Kathrin Stocker von der BGHM, Leiterin des Sachgebiets Schiffbau, Metallbau, Schweißen, Aufzüge im DGUV-Fachbereich Holz und Metall. Steht beispielsweise der Einsatz einer Biegemaschine oder die Montage von Gitterrosten an, finden sich speziell für diese Tätigkeit die rechtlichen Grundlagen, potenziellen Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen in einem Kapitel zusammengefasst. Die übersichtliche Gliederung, zahlreiche Fotos und Infografiken sowie anschauliche Praxistipps erleichtern Verantwortlichen und Beschäftigten die korrekte Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen.

Typische und neue Unfallschwerpunkte im Blick

Das Berufsbild des Metallbauers ist nicht nur aufgrund neuer Tätigkeiten und wechselnder Einsatzorte, sondern auch durch neue Arbeitsmittel, Maschinen und Verfahren immer vielseitiger geworden. "Trotz zunehmender Automatisierung ereignen sich Unfälle oft aber immer noch bei Standardtätigkeiten", berichtet Kathrin Stocker. "Zum Beispiel Quetschungen beim Arbeiten mit kraftbetriebenen und nicht kraftbetriebenen Handwerkzeugen, Absturz von Leitern, Anlagen und Dächern, Verbrennungen durch Funkenflug oder Splitterverletzungen beim Schleifen." Die Branchenregel thematisiert daher klassische manuelle Tätigkeiten eines Metallbauers, wie Drehen, Bohren und Fräsen, im gleichen Maße wie den sachgemäßen Betrieb automatisierter Maschinen und Pressen sowie die Anwendung neuartiger Laser- und 3D-Druck-Systeme.

Vom Metallbaubetrieb bis hin zur kleinen Schulwerkstatt

"Bei der Erarbeitung des Dokuments haben die Experten des DGUV-Fachbereichs Holz und Metall bewusst möglichst viele unterschiedliche Arbeiten und Maschinen eines Metallbauers praxisnah abgebildet", sagt Kathrin Stocker. "Die Publikation wendet sich daher nicht nur an mittelständische Metallbaubetriebe, sondern auch an kleine Werkstätten, angrenzende Gewerbezweige oder Schulen, in denen Metallbearbeitung vielleicht nur ein Randthema ist."

Interessierte können die DGUV Regel 109-607 "Branche Metallbau" in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen .

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

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