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Messewirtschaft fordert Konzept für Neustart

 

  • AUMA-Vorsitzender Harting: Aussteller und Veranstalter brauchen konkrete Perspektive
  • Branchenplattformen der Unternehmen dürfen nicht weiter geschlossen bleiben
  • Erprobte und bewährte Standards für den Gesundheitsschutz müssen nur reaktiviert werden

Die Messewirtschaft fordert eine zeitnahe Perspektive für ihren Neustart als Ergebnis der am 3. März 2021 geplanten Ministerpräsidentenkonferenz. Vor genau einem Jahr mussten die ersten Messen Corona-bedingt abgesagt werden; seit Anfang März 2020 steht die Branche – mit einer kurzen Unterbrechung – still. Zum Neustart gehöre zunächst, Messen wieder als Business-Plattformen einzustufen, entsprechend der Entscheidung von Bund und Ländern vom 6. Mai 2020.

Wie vor zehn Monaten sollte mit der Öffnung des Einzelhandels auch die Durchführung von Messen wieder grundsätzlich zugelassen werden, denn in beiden Branchen gebe es sehr ähnliche Geschäftsabläufe und räumliche Strukturen, so der Vorsitzende des AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft, Philip Harting. „Messen sind Instrumente für die Geschäftsanbahnung, die Präsentation von Innovationen und für Kooperationsverhandlungen. Das gilt vor allem für den Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Gerade kleine und mittlere Firmen haben durch Messe-Absagen erhebliche wirtschaftliche Einbußen erlitten. Die Unternehmen brauchen dringend ihre Branchenplattformen.“

Außerdem könnten Messen die Einkaufsbereitschaft des stark geschädigten Einzelhandels stimulieren. Damit Messen diese Funktionen erfüllen könnten, brauchten Aussteller und Veranstalter aber eine konkrete Planungsgrundlage.

Bewährte Standards für den Gesundheitsschutz reaktivieren

Vor allem aufgrund der langen Vorlaufzeiten für eine Messedurchführung ist die Politik gefordert, rechtzeitig verlässliche Rahmenbedingungen auf Basis der bisherigen Regelungen zu schaffen. Philip Harting: „Die Bundesländer haben im vergangenen Jahr detaillierte Vorgaben zur Durchführung von Messen in ihren Verordnungen erlassen. Darauf aufbauend haben die Messegesellschaften entsprechende Konzepte für den Gesundheitsschutz entwickelt und mit den zuständigen Gesundheitsbehörden abgestimmt. Auf dieser Basis sind im letzten Herbst mehr als 20 Messen erfolgreich und sicher durchgeführt worden. Diese Regelungen müssen nur reaktiviert werden.“

Grundlage für die damalige Zulassung von Messen seien insbesondere die exzellenten Rahmenbedingungen gewesen, die Messen bieten, wie großzügige Flächen zur Steuerung der Besucherströme, moderne Belüftungssysteme und die Vollregistrierung aller Teilnehmer. Diese Standards, die teilweise über den Anforderungen an den Handel liegen, seien bei der Entscheidung für die erneute Zulassung von Messen entsprechend hoch zu bewerten.

Notwendig für einen erfolgreichen Start des Messebetriebs sei aber ebenso eine konkrete Perspektive für die Öffnung der Hotel- und Gastronomiebetriebe. Sobald es die Entwicklung der Infektionszahlen zulasse, sollte auch der grenzüberschreitende Geschäftsreiseverkehr wieder ohne relevante Einschränkungen möglich sein., um auf den Messen ein Mindestmaß an Internationalität zu sichern. Relevanz für viele Wirtschaftsbranchen und für die Verbraucher hätten aber auch regionale Messen, die oft vergleichsweise kurzfristig organisiert werden könnten. Eine frühzeitige erfolgreiche Durchführung solcher Veranstaltungen werde eine wichtige Signalwirkung für das gesamte Messegeschäft haben.

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