Energie- / Umwelttechnik

NABU klagt gegen Landkreis Oberhavel wegen Folienspargel

Der NABU Brandenburg hat heute Klage gegen den Landkreis Oberhavel eingelegt. Aus Sicht des NABU duldet der Landkreis seit Jahren widerrechtlich den Anbau von Spargel unter Folie auf rund 460 Hektar im Vogelschutzgebiet „Obere Havelniederung“ bei Rauschendorf. Die Naturschützer sehen durch den Spargelanbau die Bestände mehrerer bedrohter Vogelarten im Gebiet beeinträchtigt. Mit der Klage will der NABU die Untersagung des Spargelanbaus im Schutzgebiet und eine rechtmäßige Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei zukünftigen Zulassungsentscheidungen durch den Landkreis erwirken.

Brandenburg zählt neben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu den wichtigsten Anbauregionen von Spargel in Deutschland. Doch der großflächige Spargelanbau ist für die Natur hoch problematisch, insbesondere die eingesetzten Plastikfolien, die für einen früheren Erntezeitpunkt eingesetzt werden. Der Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren geht damit umfassend verloren.
Innerhalb von Vogelschutzgebieten ist Spargelanbau nur zulässig, wenn zuvor geprüft wurde, ob er sich mit den Schutzgebietszielen verträgt. Der Landkreis Oberhavel versäumte jedoch für den Spargelanbau im Vogelschutzgebiet „Obere Havelniederung“ eine solche Prüfung durchzuführen, obwohl die Problemlage auch den Behörden bekannt war.

„Seit dem Beginn des Spargelanbaus im Schutzgebiet 2013 hat der NABU die Missstände gegenüber dem Landkreis benannt und auf eine Einhaltung von Naturschutzrecht gedrungen. Wir haben lange auf Dialog mit allen Beteiligten gesetzt, aber leider wurde bis heute nichts an dem, unserer Meinung nach, widerrechtlichen Zustand geändert“, erläutert Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg. „Jetzt läuft uns die Zeit davon. Mittlerweile belegen Kartierungen und Gutachten des Landesamts für Umwelt Brandenburg eindeutig, dass sich im Schutzgebiet Bruterfolg und Bestandszahlen von geschützten Vogelarten wie Rotmilan oder Weißstorch in den letzten Jahren erheblich verschlechtert haben. Der Landkreis hat zwar angedeutet, dass er eine Verträglichkeitsprüfung durchführen möchte, frühestens aber wohl 2022. Bis dahin soll der Spargelanbau unverändert weitergehen. So lange können die Vögel aber nicht mehr warten – manche sind schon jetzt akut vom Aussterben bedroht.“

Mit der nun eingereichten Klage kritisiert der NABU nicht nur die jahrelange Untätigkeit des Landreises Oberhavel. Um den Erhalt der nach EU-Recht geschützten Vogelarten im Gebiet zu sichern, muss der weitere Anbau sofort untersagt und eine Verträglichkeitsprüfung nachgeholt werden. Es gelte auch, weitere massiven Schäden im SPA „Obere Havelniederung“ durch die Fortführung des Spargelanbaus unter Folie zu verhindern.
„Die mit Folien bespannten Felder fallen im Frühjahr, der wichtigsten Zeit von Vogelbrut und Jungenaufzucht, als Nahrungsflächen weg. Gerade Großvögel finden auf diesen Folienwüsten keine Nahrung, da Mäuse, Amphibien oder Großinsekten dort nicht leben können“, erläutert Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Hinzu kommen die fortlaufenden Störungen durch die Erntehelfer zur Brutsaison und der Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung der Vegetation zwischen den Dämmen. Insgesamt gehen den Vögeln so hunderte von Hektar Lebensraum im Schutzgebiet verloren. Die Greifvögel beispielsweise geben im Umfeld von Spargelfeldern ihre Brutplätze auf oder müssen in weiter entfernten Gebieten jagen. Damit wächst auch das Sterblichkeitsrisiko für den Nachwuchs, wenn die Horste länger unbesetzt sind.“

Ein Gutachten im Auftrag des Landes Brandenburg über die Auswirkungen auf die Vogelwelt durch den großflächigen Anbau von Spargel unter Folie im SPA-Gebiet „Obere Havelniederung“ von 2019 bestätigt die Brutaufgaben und abnehmenden Bestände verschiedener Vogelarten seit Beginn des Anbaus. Insbesondere wird der Einsatz der Folien als Grund der Verschlechterungen genannt. Ihren Einsatz darf der Landkreis nach Auffassung des NABU nicht weiter billigen.

„Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, um den Sinn und Zweck des Vogelschutzgebietes aufrecht zu erhalten“, führt Rechtsanwalt Tim Stähle aus. „Der großflächige Spargelanbau im Vogelschutzgebiet verstößt gegen europäisches Naturschutzrecht. Der Landkreis muss dem Bewirtschafter den weiteren Anbau umgehend untersagen. Vor einer Zulassung solcher Sonderkulturen muss unbedingt eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Gebiet durch den Spargelanbau keinen Schaden nimmt“.

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