Wann muss die Kaskoversicherung eingeschaltet werden?
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls muss seine Kaskoversicherung nicht in Anspruch nehmen, um den Unfallgegner zu entlasten. Grundsätzlich sei es Sache des Schädigers, die Schadensbeseitigung zu finanzieren, betonte der Bundesgerichtshof (BGH). Die Inanspruchnahme des eigenen Kaskoversicherers sei laut ARAG nach einer Entscheidung des BGH regelmäßig wegen der damit verbundenen Rückstufung nicht zumutbar (Az.: VI ZR 569/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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