Familie & Kind

Eltern schätzen vor allem die flexible Betreuung

Die Kindertagespflege ist aus der Betreuungslandschaft im Vogelsbergkreis nicht mehr wegzudenken. „Viele Eltern wünschen sich eine flexible und familiennahe Betreuung in Kleingruppen. Besonders für die Betreuung von sehr kleinen Kindern bietet die Kindertagespflege viele Vorteile und ist so zu einem wichtigen und gern genutzten Angebot der Kinderbetreuung geworden“, erklärt Annemarie Junk von der Fachstelle Kindertagespflege im Vorfeld des „Tages der Kindertagespflege“ am 27. März. „Durch die Kleingruppen mit maximal fünf Kindern und das familiäre Umfeld können die Tagesmütter beziehungsweise -väter ganz gezielt auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen. Auch die große Flexibilität, die dieses Betreuungsangebot den Familien entgegenbringt, wird von vielen Eltern sehr geschätzt.“

„Unsere Tagesmütter und -väter machen einen super Job“, erklärt Susan Jusseaume von der Fachstelle Kindertagespflege des Vogelsberger Jugendamtes. „Gerade unter den aktuell schwierigen Bedingungen während der Corona-Pandemie wird viel von ihnen abverlangt: Flexibilität und Ideenreichtum sind gefordert, um trotz umfangreicher Hygienemaßnahmen weiterhin eine kindgerechte Betreuung anzubieten. Wir sind dankbar, dass das so gut funktioniert.“

Derzeit bieten im Vogelsbergkreis insgesamt 45 Kindertagespflegepersonen die Betreuung von Kindern im kleinen und familiären Rahmen an. Zum Großteil findet die Betreuung im Zuhause der Tagesmutter/des Tagesvaters statt.

Alle Kindertagespflegepersonen werden, bevor sie mit der Betreuung beginnen dürfen, durch die Fachstelle Kindertagespflege überprüft und müssen sich zur Kindertagespflegeperson qualifizieren lassen. Zur Überprüfung gehört auch die Besichtigung der Betreuungsräumlichkeiten, die jährlich durchgeführt wird. Zudem wird ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis (auch von allen Haushaltsangehörigen über 18 Jahre) ohne Einträge sowie ein ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson spricht, für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson benötigt.

Die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen umfasst pädagogische, psychologische und rechtliche Themen im Umfang von inzwischen 160 Unterrichtseinheiten und will sicherstellen, dass die Absolventen bestmöglich auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden, um eine gute Betreuung für die Kinder zu gewährleisten. Mindestens alle zwei Jahre müssen die Tagesmütter und -väter zudem einen Kurs für Erste Hilfe am Kind absolvieren.

Der nächste Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen wird nach den Sommerferien starten. Einige Plätze sind noch frei, Interessierte können sich bei der Fachstelle Kindertagespflege unter Telefon 06641-977 4200 oder -4204 oder per E-Mail an kindertagespflege@vogelsbergkreis.de melden.

„Wir möchten an dieser Stelle auf die deutschlandweite Aktionswoche zur Kindertagespflege vom 3. bis 9. Mai hinweisen, in deren Rahmen die Fachstelle Kindertagespflege gemeinsam mit Kindertagespflegepersonen aus dem Vogelsbergkreis Angebote plant. Hierzu werden rechtzeitig weitere Informationen auf der Internetseite des Vogelsbergkreises (www.vogelsbergkreis.de) bekanntgegeben“, so Susan Jusseaume abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel