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„Lockdown-Beschlüsse: Beschäftigte bleiben außen vor“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisieren an den neuerlichen Beschlüssen zu einer Verlängerung und zeitweiligen Verschärfung des Corona-Lockdowns über Ostern, dass die Beschäftigten in den Dienstleistungsberufen abermals im Stich gelassen werden. Das Gastgewerbe, die Kultur- und Veranstaltungsbranche bleiben auf Wochen geschlossen, Einzelhandel und Dienstleistungsbereiche könnten weiterhin bestenfalls nur sehr eingeschränkt öffnen. „Für die Menschen, die in diesen besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen arbeiten, verschärft sich damit die ohnehin desaströse wirtschaftliche Situation weiter“, betonte der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Die wirtschaftlichen Einbußen hätten für viele Menschen mittlerweile existenzielle Ausmaße erreicht. „Wir fordern deshalb für die hunderttausenden von Betroffenen endlich finanzielle Hilfe in Form eines branchenunabhängigen Mindestkurzarbeitergelds in Höhe von 1.200 Euro“, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. NGG und ver.di setzen sich in einer gemeinsamen Kampagne für die Einführung eines Mindestkurzarbeitergelds sein.

Als „absolut unverständlich“ und „geradezu fahrlässig“ kritisierte ver.di-Chef Werneke, dass darauf verzichtet worden sei, Arbeitgeber zu regelmäßigen Tests ihrer Beschäftigten zu verpflichten. „Mit einer lauen Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaftsverbände lässt sich keine Pandemie bekämpfen. Leider wagt es die Bundesregierung offenbar nicht, die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten, die vermeidbaren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden“, sagte Werneke.

Informationen zur Forderung nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld: www.ngg.net/mindest-kug

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