Gesundheit & Medizin

Notwendige Schritte

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ausdrücklich das klare Bekenntnis der Ministerpräsidenten-Konferenz zur Sicherung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser. Der angesprochene Erlösausgleich für das Jahr 2021, aber auch die zugesicherte Liquiditätssicherung sind unabdingbare Voraussetzungen, um die Krankenhäuser vor wirtschaftlichen Problemen und einem Beschäftigungsabbau durch die Corona-Pandemie zu bewahren. „Hinsichtlich des Ganzjahreserlösausgleichs erwarten wir aber auch, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Rechtsverordnung noch an entscheidenden Stellen nachbessert. Die vorgesehene Absenkung um fünf Prozent der für 2019 ermittelten Erlöse als Vergleichsgröße ist nicht hinnehmbar. Eine solche Absenkung ist durch nichts begründbar und würde viele Krankenhäuser, gerade auch Maximalversorger, die durch die Pandemie in der Versorgung stark belastet waren, vor große wirtschaftliche Probleme stellen. Wer glaubt, durch einen solchen Abzug einen Anreiz zu setzen, vergisst, dass es unsere ureigene Aufgabe ist, Patienten zu versorgen und wir dafür keine externen Anreize benötigen“, so der designierte Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Wichtig ist auch, dass die Ministerpräsidenten-Konferenz die schnelle Sicherung der Liquidität einfordert. Die vorgesehene Ausweitung durch abgesenkte Inzidenzwerte wird nicht alle Krankenhäuser berücksichtigen  und es ist nicht sachgerecht, eine Absicherung nur für einzelne Kliniken in Aussicht zu stellen. „Alle Kliniken sind durch die Corona-Pandemie in ihren Normalbetrieb massiv eingeschränkt. Das gilt für alle somatischen aber auch für psychiatrische Kliniken. Belegungsrückgänge sind in allen Krankenhäusern unausweichlich und damit auch deutliche Erlösrückgange“, so Gaß.

„Die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Verschärfungen bei den Kontakteinschränkungen sind wohl unausweichlich, weil weder das Impfen noch die angekündigten Teststrategien in den letzten Wochen die erforderliche Fahrt aufgenommen haben“, so Gaß weiter. „Unsere Kliniken sind auf einen weiteren Patientenzuwachs in den kommenden Wochen vorbereitet. Wir appellieren aber sehr eindringlich an die Bundesländer im Rahmen der laufenden Impfkampagnen, die Krankenhäuser, soweit noch nicht erfolgt, mit Impfstoff zu versorgen, um mögliche Personalausfälle durch COVID-Infektionen und Quarantäne in der dritten Welle zu vermeiden.“

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel